Inhaltsverzeichnis : Handbuch des in Deutschland üblichen Lehenrechts (1)

Ursprung  der  Lehen.
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Es  gab  Vasallen,  weil  es  treue  Leute  gab,  welche  durch  ihre  Zusage ¬
  gebunden  waren,  sich  zum  Kriege  verpflichtet  hatten,  und
beynahe  den  nämlichen  Dienst  verrichteten,  den  man  nachher  für
die  Lehen  leistete  2).  Wenn  damals  liegende  Gründe  von  einigem ¬
  Werthe  gewesen  wären,  so  würden  wir  das  ganze  Lehenssystem =
  vor  uns  haben.
§.  15.
Beneficien  der  Franken.
Dagegen  rücket  der  als  Philosoph,  Theolog  und  Alterthumsforscher ¬
  rühmlichst  bekannte  Italiener  Ludovico  Muratori ¬
  den  Ursprung  der  Lehen  in  jene  Zeiten  hinaus,  wo  sich  die
deutschen  Nationen  schon  in  regelmäßige  Staaten  gebildet  hatten, ¬
  indem  er  die  Lehen  von  den  Beneficien  der  fränkischen  Nation ¬
  herleitet
*).  Muratori's  Hypothese  verfolgte  weitläufiger ¬
  der  Parlamentsadvocat  Bouquet  in  seinem  französischen ¬
  Staatsrechte*),  und  unter  den  Deutschen  fuͤhrte  sie  am
ersten  und  besten  Georg  Ludwig  Böhmer  in  seinen  Observationen ¬
  des  Lehenrechts  aus  4).  Die  kurzen  Umrisse  dieser  Behauptung ¬
  bestehen  in  folgenden:
Die  fränkischen  Könige  lohnten  ihre  Diener  bey  dem  damaligen ¬
  Mangel  an  baarem  Gelde  mit  dem  lebenslänglichen  oder
auf  kürzere  Zeit  bewilligten  Genusse  liegender  Grundstücke.  Das
Recht=eines  Grundstückes  für  Leistung  gewisser  Dienste  zu  genießen, =
  hieß  Beneficium,  auch  Precarie,  und  hatte  mit  den
geistlichen  Beneficien,  welche  wir  heut  zu  Tage  noch  kennen,
vollkommene  Aehnlichkeit.  So  wie  das  geistliche  Beneficium
mit  einem  geistlichen,  so  war  das  weltliche  mit  einem  weltlichen
Amte
a)  Montesquien  l'Esprit  des  loix  Liv.  XXX.  Chap.  III.
b)  Muratori  in  antiq.  Ital.  med.  aevi.  Tom.  I.  p.  552.
e)  Bouquet  Droit  public  de  France.  Tom.  I.  p.  118.
d)  G.  L.  Böhmer  Obs.  Iur.  feud.  Obs.  2.  de  feudis  ex  veterum
Francorum  beneficiis  enatis.  Obs.  3.  de  natalibus  fidei  vasalliticae.
Obs.  4.  de  indole  fidei  vasalliticae  ejusque  a  ministeriali  discrimine.
            
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