Metadaten : Anleitung zur gerichtlichen Praxis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, verbunden mit theoretischen Darstellungen und Bemerkungen (1)

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entscheidendes  Decret  10),  sondern  sein  Dafürhalten,
sein  Erachten,  seine  Ansicht  und  Meinung,  als  Resultat ¬
  einer  wissenschaftlichen  Prüfung  darlege  11)  —
2
dann  aber
b)  zu  der  Rechtfertigung  jenes  seines  Satzes  sich
wenden,  um  entweder
a)  in  einer  ungebundenen  Entwickelung  seiner
Gründe  diejenigen  Gesetze  und  Rechtsprincipien  anzuziehen, ¬
  und  als  auf  jenen  erachtenden  Satz  anwendbar -
  auszuführen,  welche  zu  diesem  ihn  bewogen, -
  und  welche  resp.  seinem  Erachten  entgegen  zu
stehen  scheinen,  so  dass  Zweifelsgründe,  Entscheidungs ¬
  -  und  Widerlegungsgründe,  frei,  mit  -  und
durch  einander,  sich  bewegen,  nur  mit  Beobächtung
grammatischer  und  logischer  Vollkommenheit  eines
ruhigen  ausführenden  Styls  (§.  27.  28  ff.)  —  oder  um
8)  nach  Umständen  wohl  auch  sämtliche  Zweifelsgründe -
  voranzusetzen,  dann  die  seine  Ansicht  rechtfertigen ¬
  sollenden  Gründe  zu  entwickeln,  und  hierauf ¬
  jene  Zweifelsgründe  zu  widerlegen  12)  —
—  —
oder  um
10)  Diesem  ist  der  positive  Styl  auch  deshalb  angemessen,
damit  er  sich  von  dem  Responso  unterscheide.  Vergl.  oben
§.  55.  Note  41.  pag.  312
14)  z.  B.  „Unser  Erachten  gehet  in  Rücksicht  auf  diese  Frage
dahin:
dass  ungeachtet  des  eidlichen  Verrichts  auf  die  Einrede
des  Scti  Macedoniani  die  Darlehnsklage  gegen  den
Haussohn  nicht  statt  finde.“
Eben  sowohl  könnte  aber  der
Respondent  noch  kürzer
antworten:
„Nach  Unserm  Erachten  ist  diese  Rechtsfrage  zu  verneinen.“

+
Der  einzelne  Respondent  spricht  besser  impersonell,  z.  B.
„Es  ist  diese  Frage  nach  den  Gesetzen  dahm  zu  beantworten: ¬
  dass  u.  8.  w.“  oder:  „Diese  Rechtsfrage  iet  nach  den
Gesetzen  zu  verneinen.  S.  unten  lit.  B.  1.  a.  E.
).
12)  Eine  schlechte  Maxime  es  ist,  „dass  man  mehr  flir
als  gegen  die  Sache  des  Quärenten  respondiren  müsse.
Im  Gegentheil,  man  muss  ihm  die  Klippen,  an  welchen
er  scheitern  kann,  klar  und  deutlich  zeigen.  Diesee  nützt
ihm  oft  mehr,  als  solche  Gründe  für  seine  Sache,  welche
die  Gefahr  verbüllen,
diese  dann  nur  noch  nachtheiliger
  macht,  wenn  sie  gegen  den  sicher  gemachten  Quarenten ¬
  unvermuthet  hereinbricht.  Wenn  daher  Zweifelsgründe -
  je  an  ihrem  Ort  sindi
30  sind  sie  es  in  einem  Respopso; ¬
  und  hier  kann  es  ebecklich  seyn,  sie  ganz  ge23 ¬

            
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