326 | 8) Von den Truchseß. Ansprüchen
4) die Mühle zu Donaueschingen in dem
Wittumsbriefs=Projeck von 1567 als eine zum
Schloß Donaueschingen erkaufte Zugehörde,
und in dem weitern Entwurf von 1571. als
ein zum Wittum anzuweisendes Gutsstück bezeichnet -
werde; endlich
Freyherr Christoph selbst / anerkannt
habe, daß das Maiereyhaus zu Gutmadingen
von der Heinrichischen Gemahlin für den Grafen -
zu einem Jagdhaus, mithin nicht für sich
selbst, erbaut worden sey.
§. 26.
Wenn man für erwiesen annimmt, was
wenigstens in Ansehung der Donaueschinger
Mühlen durch Berichte und Rechnungen vom
August 1593. bis zu Ende des Jahrs 1595.
bescheiniget wird, daß nämlich Freyherr Christoph -
nebst seiner Gemalin vom Tod der Mutter -
an bis zum Absterben des Vaters im öffentlichen -
und ruhigen Besitz des ihnen im muͤtterlichen -
Testament vermachten Vermögens gewesen -
sey; so kann die Anforderung nicht anders
als unerwartet seyn, daß man von bemjenigen,
was man auf diese Art besessen, und dessen
man durch einen maͤchtigern Gegner mit Gewalt -
entsetzt worden ist, die Erwerbungstitel
beygebracht und documentirt werden sollen:
Noch mehr aber muß es auffallen, wann sogar
über die Mittel, womit die Erblasserin jene
Vermögensstücke erworben hat, genaue Rechenschaft -
gefordert wird.
Gleich=Max-Planck-Institut -
für