Veränderungen der Gerichtsverfassung bis 1807.
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§. 3.
2) Die Immediat=Justiz=Examinations=Kommission zur Prüfung derjenigen ¬
Justiz=Beamten, welche zu Raths= oder Justiz=Kommissarien=Stellen
bei Landes=Justiz=Kollegien, Mediat=Regierungen und Unter=Gerichten in
Haupt= und Handelsstädten gelangen wollten 2).
Das Fiskalat zur Aufrechthaltung der landesherrlichen Gerechtsame, Regalien ¬
und gesetzlichen Verordnungen, so wie zur Führung der siskalischen Untersuchungen ¬
2
4) Die Dorfgerichte in einzelnen Provinzen zur Unterstützung der ordentlichen
Gerichte in Ausführung deren Verfügungen, und zur Besorgung mehrerer
Geschäfte der unstreitigen Gerichtsbarkeit 2e).
Zur Wahrnehmung der Rechte der Parteien vor Gericht waren JustizKommissarien, ¬
an der Stelle der ehemaligen Advokaten und Prokuratoren angeordnet; ¬
diesen war zugleich das Notariat übertragen, jedoch unter bedeutenden
Beschränkungen, indem die wichtigsten Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
den Gerichten vorbehalten wurden 2)
§. 3.
Veränderungen der Gerichtsverfassung seit Publikation der Allgemeinen
Gerichtsordnung bis zum Jahre 1807.
Die Gerichtsordnung selbst führte, wie bereits erwähnt wurde, keine Veränderung ¬
der bei ihrer Publikation bestehenden Gerichtsverfassung herbei; ihre Bestimmungen ¬
über den Gerichtsstand gründeten sich auf die bestehenden Verhältnisse.
Hinsichts des Ranges, der Vorrechte und der Praͤrogativen der Gerichts-Behoͤrden
sollte es überall bei der bisherigen Verfassung sein Bewenden behalten*).
Dagegen traten später bis zu dem Jahre 1807 besonders folgende wesentliche
Veränderungen bei der Gerichtsverfassung ein:
der Fuͤrstenthuͤmer Ansbach und Bai1) ¬
die Erwerbung Neu=Ostpreußens 2)
reuth*), der Entschädigungsländer*) und die spezielle Justiz-Organisation in
24)
28) Vergl. §§. 43. 44. ebendas.
Vergl. §. 166. der Gerichtsverfassung.
26)
Vergl. §§. 157. 158. ebendas.
A. G. O. 11. 1. u. III. 7. vergl. §§. 159—162. ebendas.
A. G. O. III. 8. §. 2.
Publ. v. 31. März 1796. u. Regl. v. 3. März u. Patent v. 23. Apr. 1797. N. C. C.
T. X. S. 118. 949. u. 1096.
Patente v. 3. Juli u. 29. Nov. 1795. N. C. C. T. IX. S. 2565. u. 2690.
Jnstr. v. 21. Okt. 1802 wegen der vormal. Abtey Herford N. C. C. T. XI. S. 1218.
Patent v. 8. März 1803 wegen des Fürstenthums Hildesheim und der Stadt Goslar
ebendas. S. 1322. —
Patent v 24. März 1803 wegen des Erbfürstenthums Eichsfeld,
der Städte Mühlhausen, Nordhausen u. Erfurt. ebendas. S. 1458. —
Patent v. 5. Apr.
1803 wegen der Erbfürstenthümer Paderborn u. Münster u. der Abteyen Essen, Werden
u. Elten ebendas. S. 1688. — Regl. v. 2. Apr. 1803
über die Vertheilung der Geschäfte ¬
zwischen den Landes-Kollegien in den Preußischen
Entschädigungs Ländern; eben= | |
das. S. 1574.—
Patent v. 11. Sept. 1803 wegen der
zu Münster u. Paderborn zu | |
errichtenden Landes=Justiz=Kollegien ebendas. S. 1882.