Inhaltsverzeichnis : Senckpiehl, Richard: ¬Das Speditionsgeschäft nach deutschem Recht

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Zusammenstellung  d.  Begleitpapiere  f.  Auslandsendungen.  421
*)  Präzisionsinstrumenten  zu
eine  behördliche  Bescheinigung.
wissenschaftlichen  Zwecken
Schlacht-  und  Zuchtvieh  und
Viehpaß  (Ursprungszeugnis).
tierischen  Rohstoffen
Sprengmitteln  oder  ExplosivBewilligung -
  der  zuständigen
stoffen
Behörde.
Waffen,  Munition,  sowie  Waffenein -
  Waffen-  oder  Munibestandteilen -

tionsbegleitschein
(Ausnahme ¬
  bei  Sendungen  an  Militärpersonen). -

*)  Zurückgehenden,  gebrauchzollamtliche -
  Bescheinigung.
ten,  signierten  Säcken
*)  Nur  bei  Inanspruchnahme  von  Zollbefreiung.
XII.  Nach  Rumänien.
1  internationaler  österreichischer  Frachtbrief.
2  österreichische  Zolldeklarationen  nach  Angabe  des  rumänischen
Zolltarifs.
statistischer  Anmeldeschein.
1  Erklärung  für  die  Ausfuhr.
Zoll-,  Polizei  -  und  Fracht  -  Vorschriften.
In  den  Frachtbrief  ist  zu  setzen:  Es  wird  die  Anwendung
des  .  .  .  Verbandstarifes  verlangt.
Zollämter,  die  eine  Zollerledigung  am  Bestimmungsorte  gestatten, -
  befinden  sich  in  Verciorova,  Turn-Severin,  Craiova,  BukarestFilaret, -
  Giurgiu,  Ploesci,  Predeal,  Braila,  Galatz,  Jassy,  Burdujeni,
Constanta,  Calafat,  Turnu,  Magurele  Calarasi,  Corabia,  Cernavoda,
Palanca,  Cäineni,  Zimnicea.
Sendungen  nach  Bukarest  ohne  Bahnhofs-Vorschrift
werden  stets  nach  Bahnhof  „Filaret“,  wo  sich  das  Zollamt  befindet,
abgefertigt;  Sendungen  nach  Bukarest  Nordbahnhof  werden  daher
mangels  weiterer  Vorschrift  an  der  Grenze  verzollt.
Wird  seitens  des  Absenders  die  zollamtliche  Abfertigung  einer
Sendung  bei  einem  bestimmten  Grenzzollamte  oder  bei  einem  Zollamte -
  in  einer  Unterwegsstation  oder  die  Besorgung  der  Zollformalitäten -
  durch  eine  Privatperson  in  einer  Grenzstation  oder  in  einer
Unterwegsstation,  wo  sich  ein  Zollamt  befindet,  vorgeschrieben,  so
finden  die  direkten  Eisenbahnfrachtsätze  im  Verkehr  mit  Rumänien
keine  Anwendung.
Äußer  den  vorgenannten  Papieren  sind  beizugeben:
Erklärung  des  Absenders  ev.
Allen  zur  Kategorie  der  Reben
behördliche  Bescheinigung  über
nicht  gehörigen  Pflänzlingen,
Herkunft  usw.  (Einführung  nur
Sträuchern  und  sonstigen  Veüber ¬
  Verciorova,  Predal,  Itzkani,
getabilien
Galatz  und  Constanta  gestattet).
            
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