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bergut nachgehen: es wäre dann Sache, daß ein Weib,
vorbedeuter Maaßen bevogtet, dafür versprochen hätte,
alsdann solle es auch desselben Gut vorgehen.
) Wenn jemandem Fahrnuß oder Brief vertrauet
und gegeben würden, aus was Ursachen und zu was
End hin es immer geschähen thäte, und der oder die,
denen dieselben vertraut und übergeben worden, sie
pfandweis hinterlegen oder verkaufen würden, so sollen
die, denen die Fahrnuß und Brief pfandweise hinterlegt, ¬
oder zu kaufen gegeben und wirklich eingehändiget ¬
sind, darzu die besten Recht haben.
8) Die testamentlichen und andere dergleichen Verordnungen, ¬
die ein Fideicomissum oder eine öffentliche
Vergabung und milde Stiftung enthalten, sollen jeweilen ¬
in Zeit drey Monaten nach Absterben des Stifters ¬
oder Testators in die Stadtkanzley gebracht werden, =
um allda eine öffentliche Abschrift zu machen und
selbige aufzubehalten.
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