Inhaltsverzeichnis : Jaeger, Ernst: ¬Die neue deutsche Hypothekengesetzgebung

Beschwerde  ist  an  keine  Frist  gebunden,  hat  aber  auch  keine
aufschiebende  Wirkung.
Gegen  die  Entscheidungen  des  Beschwerdegerichtes  findet
das  Rechtsmittel  der  weiteren  Beschwerde  an  das  betreffende
Oberlandesgericht  statt.
Den  Motiven  hiezu  entnehme  ich  Folgendes:
Beschwerde  sprechen
Für  die  Zulassung  der  weiteren
Es  hat  sich  dort
die  in  Preußen  gemachten  Erfahrungen.
Beschwerde  die
gezeigt,  daß  vor  Zulassung  der  weiteren
Entscheidungen  der  Beschwerdegerichte  eine  Reihe  der  wichtigsten ¬
  Fragen  dergestalt  verschieden  beantworteten,  daß  eine
Manche  Fragen
bedenkliche  Rechtsunsicherheit  die  Folge  war.
können  zwar  auch  durch  die  prozessualische  Rechtssprechung
gilt  dies  keinesmit ¬
  der  Zeit  engültig  gelöst  werden,  jedoch
die  weitere  Bewegs ¬
  für  alle  Fragen.  Es  ist  deshalb
schwerde  zuzulassen,  ohne  daß  der  Landesgesetzgebung  eine
abweichende  Entscheidung  freizustellen  ist.
oo
            
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