Beschwerde ist an keine Frist gebunden, hat aber auch keine
aufschiebende Wirkung.
Gegen die Entscheidungen des Beschwerdegerichtes findet
das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde an das betreffende
Oberlandesgericht statt.
Den Motiven hiezu entnehme ich Folgendes:
Beschwerde sprechen
Für die Zulassung der weiteren
Es hat sich dort
die in Preußen gemachten Erfahrungen.
Beschwerde die
gezeigt, daß vor Zulassung der weiteren
Entscheidungen der Beschwerdegerichte eine Reihe der wichtigsten ¬
Fragen dergestalt verschieden beantworteten, daß eine
Manche Fragen
bedenkliche Rechtsunsicherheit die Folge war.
können zwar auch durch die prozessualische Rechtssprechung
gilt dies keinesmit ¬
der Zeit engültig gelöst werden, jedoch
die weitere Bewegs ¬
für alle Fragen. Es ist deshalb
schwerde zuzulassen, ohne daß der Landesgesetzgebung eine
abweichende Entscheidung freizustellen ist.
oo