Metadaten : Vollständige Darstellung des bayerischen Verfahrens in administrativ-contentiösen Rechtssachen (301)

Hand  III.  Abth.  I.  Proc.  vor  adm.  Behörden.
aus  solchen  zu  rechtfertigen.  Auf  den  ersten  Blick
möchte  aber  dem  eben  erwähnten  neuen  Begriffe  entgegenstehen, ¬
  daß  die  Beziehung  auf  Gemeinwohl
auch  in  andern  Rechtssachen  vorkommt,  welche  dennoch
den  ordentlichen  Gerichten  in  Bayern  nicht  entzogen
sind.  In  dem  nämlichen  §.  6.  werden  siebenzehn  Gegenstände ¬
  aufgezählt  *),  welche  bey  der  Competenzregulirung ¬
  des  königl.  Geheimen-Raths  vom  8.  August
1810  5)  als  administrativ=contentiös  bezeichnet  worden
seyen.  Die  gedachte  Verordnung  Tit.  I.  Art.  1.  nennt:
1)  die  Culturstreitigkeiten;
2)  Gewerbsstreite  über  Berechtigung  zum  Gewerbe
oder  zwischen  mehreren  Berechtigten;
3)  Beschwerden  über  verweigerte  rechtliche  Entschädigungen ¬
  wegen  Weg=,  Straßen=  und  BrückenBauten; =

4)  Beschwerden  über  Polizey=Confiscationsstrafen;
5)  Postreclamationen;
6)  Beschwerden  über  Erkenntnisse,  die  Dienstesvergehungen ¬
  der  Postbeamten  betreffend  (mit  Bezug ¬
  auf  das  Regierungsblatt  vom  Jahre  1808
S.  2265.)
7)  Beschwerden  über  die  Postbeeinträchtigungen;
8)  Beschwerden  über  Erkenntnisse  in  Kriegs-Concurrenz=Sachen; ¬

9)  Beschwerden  in  Nachsteuer=Sachen;
10)  Beschwerden  in  Streitigkeiten  der  Stiftungen
unter  sich;
4)  Döllinger  Samml.  II.  S.  181.
5)  Rgbl.  1810.  S.  641.  ff.  Döllinger  Samml.  II.  S.  160.
161.
            
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