Hand III. Abth. I. Proc. vor adm. Behörden.
aus solchen zu rechtfertigen. Auf den ersten Blick
möchte aber dem eben erwähnten neuen Begriffe entgegenstehen, ¬
daß die Beziehung auf Gemeinwohl
auch in andern Rechtssachen vorkommt, welche dennoch
den ordentlichen Gerichten in Bayern nicht entzogen
sind. In dem nämlichen §. 6. werden siebenzehn Gegenstände ¬
aufgezählt *), welche bey der Competenzregulirung ¬
des königl. Geheimen-Raths vom 8. August
1810 5) als administrativ=contentiös bezeichnet worden
seyen. Die gedachte Verordnung Tit. I. Art. 1. nennt:
1) die Culturstreitigkeiten;
2) Gewerbsstreite über Berechtigung zum Gewerbe
oder zwischen mehreren Berechtigten;
3) Beschwerden über verweigerte rechtliche Entschädigungen ¬
wegen Weg=, Straßen= und BrückenBauten; =
4) Beschwerden über Polizey=Confiscationsstrafen;
5) Postreclamationen;
6) Beschwerden über Erkenntnisse, die Dienstesvergehungen ¬
der Postbeamten betreffend (mit Bezug ¬
auf das Regierungsblatt vom Jahre 1808
S. 2265.)
7) Beschwerden über die Postbeeinträchtigungen;
8) Beschwerden über Erkenntnisse in Kriegs-Concurrenz=Sachen; ¬
9) Beschwerden in Nachsteuer=Sachen;
10) Beschwerden in Streitigkeiten der Stiftungen
unter sich;
4) Döllinger Samml. II. S. 181.
5) Rgbl. 1810. S. 641. ff. Döllinger Samml. II. S. 160.
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