Volltext : Schlegel, Johann Carl Fürchtegott: Ueber Ehescheidung, besonders die Ehescheidung durch landesherrliche Dispensation

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I.
Rechtsgutachten.
Die  Ehescheidung  des  O==5  von  M.  und  dessen
Ehegattin  geb.  von  K.  zu  N.  betreffend.
Daß  von  dem  O.  von  M.  in  Gemeinschaft  mit
seiner  Ehegattin  angebrachte  Ehescheidungs-Gesuch, ¬
  ist  auf  den  von  ihnen  gefuͤhrten  zehnjaͤhrigen ¬
  kinderlosen  Ehestand,  und  die  dadurch  bey
ihm  entstandene  Abneigung,  welche  sie  aller  angewandten ¬
  Bemuͤhungen  ohnerachtet,  nicht  zu  heben
vermoͤge,  gegrüͤndet;  weshalb  beyde  Theile  uͤber
die  Ehescheidung  selbst  einverstanden  sind,  und  zugleich ¬
  darauf  antragen,  daß  wenn  die  Ehe  nicht
im  Wege  Rechtens  getrennt  werden  koͤnne,  solche
doch  via  gratiae  aufgehoben  werden  moͤge.
Es  entsteht  dadurch  eine  doppelte  Frage:
1)  Sind  die  angefuͤhrten  Ursachen  zur  Scheidung
im  Wege  Rechtens  zureichend;  und  2)  wenn  dieses ¬
  nicht  ist,  kann  sie  sodann  Landesherrlich  per
modum  dispensationis  aufgehoben  werden?
Ehe  ich  zur  Beantwortung  derselben  schreite,
werde  ich  die  allgemeinen  Grundsatze  naͤher  zu
            
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