Objekt : Beyträge zum teutschen Rechte (Th. 3 (1788))

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Franz  Jos.  Bodmann
von  dem  verschiedenen  Verhältniß  der  Vorstädte -
  zu  den  Hauptstädten  in  Deutschland  und
dem  davon  abhängenden  Unterschied  der  Rechte -
  und  Privilegien  derselben.
§  1.
Stoff  dieser  Abhändlung.
Dar  häufig  entsteht  die  Frage:  in  wieferne  Vorstädte -
  mit  ihren  Hauptstädten  für  einerley  moralische -
  Person  gehalten,  folglich  in  wie  weit  die  Vorstädter -
  als  Bürger  in  der  Hauptstadt  angesehen
werden,  und  also  die  den  Städten  zustehende  Rechte, -
  Privilegien,  u.  s.  w.  auch  den  Vorstädten,  und
wechselsweise,  beygelegt  werden  mögen?  —  Bey
genauerer  Prüfung  dieser  Frage  dünkt  mich,  daß
ihre  Entscheidung  unmöglich  aus  einerley  Gesichtspunct -
  geschehen  könne,  sondern  daß  dabey  das
Hauptaugenmerk  auf  das  manchfaltige  Verhältniß
dieser  Vorstädte  und  Neustädte  zu  den  Hauptstädten -
  gerichtet  werden  müsse,  solchemnach  eine  kritische -

Beytr.  3.  teutsch.  Recht.  III  Th.5
Max-Planck-Institut  für
            
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