Object : Gaupp, Ernst Theodor: ¬Das schlesische Landrecht oder eigentlich Landrecht des Fürstentums Breslau von 1356, an sich und in seinem Verhältnis zum Sachsenspiegel dargestellt

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Schöffenrechts  in  dem  nämlichen  Schweidnitzer  Coder.
seit  dem  Aufange  des  14ten  Jahrhunderts  vermehren  und  verbreiten =
  sich  die  Deutschen  Rechtsbuͤcher  immer  allgemeiner  und
das  Bedürfniß  zur  Einholung  soleher  Schoͤffenrechte  mußte  nun
allmählich  mehr  und  mehr  verschwinden.
In  dem  schon  genannten  Schweidnitzer  Coder  findet  sich
hinter  dem  Hallischen  Schöffenbriefe,  von  Bl.  39.  a.-63.a.,
eine  eigenthümliche  Recension  des  Magdeburgischen  Rechts.
Die  bedeutende  Zahl  der  Blatter,  welche  sie  fuͤllt,  erklaͤrt  sich
aus  der  großen  Gothischen  Schrift.  Die  Recension  sehließt  sich
am  nächsten  an  das  Magdeburg=Breslauer  Recht  an,  welches
1327  naeh  Brieg  gesandt  wurde,  allein  sie  enthalt  eine  Menge
von  Zusätzen,  welche  nur  zum  Theil  in  dem  Magdeburg=Görlitzer =
  Rechte  von  1304  wiedergefunden  werden.  Dieses  letztere
hat  aber  zugleich  sehr  viele  Artikel,  welche  sich  in  dem  Schweidnitzer =
  Codex  nicht  finden,  und  aus  einer  Vergleichung  dieser  drei
verschiedenen  Formen  des  Magdeburgischen  Rechts  ergiebt  sich
das  Resultat,  daß  die  in  dem  Schweidnitzer  Coder  hinsichtlich
der  Vollständigkeit  in  der  Mitte  zwischen  den  beiden  andern  steht.
Dieses  Magdeburgische  Recht  hat  die  Ueberschrift:  Diz
ist  von  meydeburgischem  rechte.  Es  zerfällt  in
105  Artikel,  deren  jeder  einen  roth  geschriebenen  Titel  hat  und
mit  einem  rothen  Initialen  beginnt.  Der  erste  Artikel  lautet:
„Do  man  meydeburc  alrest  besazte.  Do  gab  man
in  recht  nach  ire  willekur.  Do  wrden  sie  czu  rate  daz
sie  kuren  schepphin  vnd  ratman.  Die  schepphin  czu
langir  zcit.  Die  Ratman  zev  eyme  jare.  Die  sweren  do
vnd  sweren  noch  alle  jar,  swenne  sie  nuwe  kisen,  der
stat  ir  recht  vnd  ire  ere  vnd  iren  vrumen  zcu  bewarne  so
sie  aller  beste  kynnen  vnd  mygen.  Mit  der  eldesten  rate.
            
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