Inhaltsverzeichnis : Kratzsch, Johann Friedrich: Tabellarische Uebersicht des Justiz-Organismus der sämmtlichen deutschen Bundesstaaten

Königreich  Preußen.
226
Angelegenheiten  der  Militair-Gesetzgebung,  welche  demFällen, ¬
  wo  diese  Competenz  nicht  ausreicht,  also  auselben ¬
  von  des  Königs  Majestät  zur  Prüfung  und  Bethentische ¬
  Deckarationen  erfordersich  sind,  oder  der  Kriegsgutachtung ¬
  besonders  überwiesen  werden,  folgende:
minister  neue  gesetzliche  Bestimmungen  in  der  erwähnA. =
  Die  Ertheilung  näherer  Bestimmungen  über  solche
ten  Beziehung  für  nöthig  hält,  diese  von  ihm  bei  des
Gegenstände  der  Militair-Justiz,  bei  denen  sowöhl
Königs  Majestät  in  Antrag  gebracht
Grundsaͤtze  der  Militairverfassung  oder  Militairverwaltung,
B.  Die  Bestätigung  der  kriegsgerichtlichen  Erals =
  auch  des  allgemeinen  Rechts  und  der  allgemeinen
kenntnisse  wider  die  Unteroffiziere  und  Soldaten  aller
Rechtspflege  zur  Anwendung  kommen;  ingleichen  ErläuTruppentheile, =
  ingleichen  gegen  die  mit  denselben  in  glei
terungen  der  über  Gegenstände  dieser  Art  vorhandenen
chem  Range  stehenden  Militairpersonen  der  nicht  fechten
Gesetze,  oder  Veranlassung  neuer  darauf  Bezug  habendet
den  Klasse,  wenn  auf  mehr  als  3  Jahre  bis  10  Jahre
gesetzlichen  Vorschriften,  insofern  nähere  Bestimmungen
incl.,  Festungsstrafe  erkannt  worden  ist,  so  wie  aller
und  Erläuterungen  der  eben  erwähnten  Art  überhaupt
Erkenntnisse,  welche  die  Entfernung  eines  Invaliden  aus
verfassungsmäßig  innerhalb  der  Grenzen  der  ministeriellen
der  Invaliden=Compagnie  anssprechen.  Zur  Bestätigung
Befugnisse  liegen;
des  Kriegsministers  gehören  ferner  die  kriegsgerichtlichen
B.  eine  Concurrenz  bei  Wiederbesetzung  der  bei  dem  GeErkenntnisse ¬
  gegen  Armee-Gensd'armen,  sowie  gegen
neral=Auditoriat  erledigt  werdenden  Stellen,  ingleichen
Land=  und  Grenzgensd'armen,  schon  wenn  sie  auf  mehr
die  Prüfung  der  von  dem  General=Auditeur  wegen
als  ein  Jahr  Festungsstrafe  lauten  und  nicht  zur  königl.
Wiederbesetzung  erledigter,  oder  Besetzung  neuer  AuditeurBestätigung ¬
  gelangen  müssen.  Endlich  hat  der  KriegsStellen ¬
  zu  machenden  Vorschläge  und  die  demnächst
minister,  als  Curator  des  medicinisch=chirurgischen  Friedvon =
  Seiten  des  Departements  Sr.  Majestät  dem  Könige
rich=Wilhelms=Jnstituts  die  Bestätigung  der  bei  gedaruͤber =
  zu  erstattenden  Berichte;
dachtem  Jnstitute  durch  den  Gouvernements=Auditeun
zu  Berlin,  als  Justitiarius  desselben,  ergangenen  ErC. =
  die  Beförderung  der  nach  ihrem  Dienstalter  und  ihkenntnisse, ¬
  nachdem  solche  vorher  durch  den  Justitiarius
rer  Application  sich  dazu  eignenden  Auditeure  im  Civildes ¬
  Kriegsministeriums  begutachtet  worden  sind.
dienste;
D.  eine  Aufsicht  über  die  Geschäftsführung  des  General76. ¬
  Das  Militair=Justiz=Departement,  bestehend
Auditoriats,  welche  sich  jedoch  auf  den  bei  demselben
aus  den  jedesmaligen  Chefs  des  Militair-Departements
Statt  findenden  außern  Geschaͤftsgang  im  Allgemeinen,
und  des  Justiz=Departements,  also  dem  Kriegsminister
so  wie  auf  dessen  Deposital=  und  Sportelwesen,  und
und  dem  Justiz=Minister,  ist  die  höchste  Behörde  für
auf  die  Ausubung  der  dem  General-Auditoriate  verliedie ¬
  Justiz=Angelegenheiten  des  Preuß.  Heeres.  Der  Wirhenen =
  eigenthuͤmlichen  Gerichtsbarkeit  beschraͤnkt.
kungskreis  dieses  Departements  begreift  außer  denjenigen
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer