Erster Theil.
Von den Rechtsverhältnissen im Concurse.
Dieser erste Theil enthält das s. g. materielle Concursrecht.
Durch die Eröffnung des Concurses müssen nothwendiger Weise
manche Aenderungen in den Rechtsverhältnissen eintreten, soll der Zweck
des Concurses erreichbar sein.
Selbstverständlich konnte die Gesetzgebung nur solche zulassen,
welche unvermeidbar sind, jede sonstige durch bloße Nützlichkeitsgründe
zu rechtfertigende Ein- und Rückwirkung des Concurses auf das materielle
Recht mußte sie abweisen.
Nebst diesen Bestimmungen über die rechtlichen Wirkungen der
Concurseröffnung hat das materielle Concursrecht weitere, über die
Ansprüche im Concurse selbst, sodann über die rechtlichen Verhältnisse
des Gemeinschuldners nach Beendigung des Concurses zu enthalten.
Alles dieses ist in diesem Gesetze in den §§. 1—56 normirt
welche aber durch die hierauf Bezug habenden andern Gesetze ergänzt
werden müssen, um vollständig die Wirkungen des Concurses auf die
Rechtsverhältnisse darzustellen.
Dieser erste Theil zerfällt sohin in drei Hauptstücke:
1. Von den rechtlichen Wirkungen der Concurseröffnung;
2. von den Ansprüchen im Concurse;
3. von den rechtlichen Verhältnissen des Gemeinschuldners nach der
Beendigung des Concurses.