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dundare effecerit."*) Einen Zweifel könnte etwa l. 1. §.
10. h. t. erregen: „quodsi opere facto aqua aut in superiorem ¬
partem repellatur, aut in inferiorem derivetur,
aquae pluviae arcendae actionem competere." Allein es
erhellt alsbald aus dem Zusammenhange, daß das derivare nicht
gleichbedeutend ist, mit immittere aquam, sondern solche opera
facta bezeichnet, welche dem natürlichen Ablaufe des Regenwassers ¬
einen künstlichen durch Furchen, Gräben und dergl. substituiren; ¬
l. 1. §. 4. und l. 1. §. 13. h. t. — Es soll jedoch damit -
nicht gesagt sein, daß die aquae pluviae arcendae actio
bei einer an sich rechtswidrigen Immission von Regenwasser nicht
erhoben werden dürfe. Das wird darum nicht in Abrede gestellt, ¬
weil der, welchem das Mehr gebührt (die negatoria mit
vollem Schadeusersatz), offenbar auch zu dem Weniger (aquae
pluviae arcendae actio mit Schadensersatz von der Litiskontestation ¬
ab) berechtigt erscheint. Aber berechnet ist die Klage
nicht für diesen Fall gewesen.
Dagegen ist sie für den Fall unentbehrlich, wenn in Folge
eines opus manufactum Wasser auf Grundstücken erscheint und
Schaden zufügt, wo früher keines geflossen ist, sofern eine wirkliche ¬
Immission (vergl. oben §. 9.) zweifelhaft oder nicht erweislich ¬
ist, z. B. in den Fällen der l. 1. §. 2. l. 23. §. 2. D. h. t.
§. 57.
IV. Ein ganz eigenthümliches Erforderniß unserer Klage besteht ¬
endlich darin, daß beide in Frage kommenden Grundstücke,
also nicht nur dasjenige, auf welchem das opus manufactum
sich befindet, sondern auch dasjenige, welchem ein Schaden bevorsteht, ¬
im Privateigenthume sich befinden müssen, und daß
insbesondere das letztere auch ein agen sein muß.2)
1) Schneider (a. a. O. S. 356.) erklärt diese Eigenthüm. ¬
—
.
1) Es geht hier das aliter fluere also weiter, als bei dem Interdikt
in 1. 1, §. 3, D. 43, 13. „Quod autem ait: aliter fluat, non ad
quantitatem aquae fluentis pertinet, sed ad modum et ad rigorem
cursus referendum est; â dum vel depressior vel aitior fiat aqua
et per hoc rapidior fit cum incommodo accolentium.
2) L. 13, D. h. t.: Si in publico opus factum est, quo aqua pluvia ¬
noceret, agi non potest." l. 3, §. 3, D. h. t. Dies ist bei der Ne¬