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„Es liegt in der Natur der Sache, daß Leibeigenschaft =
die mehrere Hervorbringung der natürlichen =
Producte und die mehrere Bevölkerung
hindere. Da nun bessere Einsichten in die
Regierungskunst und in die Staatswirthschaft
die Wichtigkeit beyder Gegenstände zeigen, so
wird eine zweckmäßige, nicht tumultuarische =
Aufhebung immer wünschenswürdig bleiben, =
und die Art ihrer Entstehung nebst der
Art ihrer jetzigen verschiedenen Beschaffenheit
mnuß an jedem Orte zu einer vernünftigen
Aufhebung den Weg bahnen, wobey beyden
Theilen so wenig als möglich zu nahe geschieht." =
—
§. 26. So ließe sich dann wohl ein Plan
ausarbeiten, wo mit Vortheil der Gutsherren
und Leibeigenen, die sogenannten ungewissen Gefälle, =
als Sterbfall, Freykauf und Auffahrt auf
gewisse jährliche Abgaben nach Billigkeit vereinbart =
und festgesetzt, mithin die mannigfaltigen
Zweige der Indüstrie belebt und verbessert; auch
viele verderbliche Processe abgewendet werden könnten. =
Dieser Einrichtung ohngeachtet bleibt der
Gutsherr immer noch Schutzherr, der sich seines
gutshörigen Censiten annehmen und ihn in dazu
E
geeigneten Fällen vertreten kann und muß.
löset sich folglich das politische Band zwischen denselben =
dadurch keinesweges auf, sondern es wird
noch fast fester geknüpft, da jenem sehr daran gelegen =
seyn muß, den, durch Aufhebung der vormaligen =
Verhältnisse, freyer und fleißiger gewordenen =
Land= und Hauswirth zu beschützen und zu
ver=