Objekt : Meiß, Gottfried von: ¬Das Pfand-Recht und der Pfand- oder Betreibungs-Proceß in seinem ganzen Umfang

XIX
II.  Begründung  des  vertragsmäßigen  Pfandrechts,
§.  32.
a)  Durch  den  Pfandvertrag.
b)  Durch  Uebergabe  der  Pfandsache  /  §.  33  u.  34
(körperliche  und  symbolische).
c)  Verbindung  beyder,  §.  35.
d)  Begründung  des  Pfandvertrages  überhaupt,  §.  36.
e)  Die  Verschreibung,  §.  37.
f)  Arten  und  Gattungen  der  Verschreibung,  §.  38.
1.)  Rücksichtlich  ihres  Umfangs.
A.  Special=Obligationen.
B.  General=Obligationen.
C.  Gemischte  Obligationen.
2.)  Rücksichtlich  ihres  Gegenstandes  (sämtlich
Special=Obligationen).
Eintheilungen,  §.  39  und  sodann  §.  42  u.  ff.
g)  Form  des  Pfandvertrages,  §.  40.
Privilegium  der  Stadtbürger.
1.)  Allgemeine  Vorschriften  über  die  Form,  §.  41.
2.)  Besondere  Vorschriften  für  die  einzelnen  Arten  der
Verschreibungen.
A.  Für  die  verschiedenen  Arten  der  Special=Obligationen.

g)  Grundversicherungen  überhaupt,  und  die
einzelnen  Gattungen  derselben,  §.  42.
aa)  Schuld=  oder  Capitalbriefe,  §.  43.
bb)  Kaufschuldbriefe,  §.  44.
ce)  Bruder-  und  Schwester-Ausrichtungen,
§.  45.
dd)  Weiberguts-Versicherungsbriefe,  §.  46.
ee)  Leibdingsversicherungen,  §.  47.
b)  Hypothekar=Verschreibungen,  §.  48.
c)  Faustpfand=Verschreibungen,  §.  49.
d)  Pfande  am  Nagel,  §.  50.
            
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