Umfang und Gegenstand der Versicherung.
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die Dauer der Mitgliedschaft bei einer Kasseneinrichtung dieser Art kann
aus der Bescheinigung entnommen werden, welche der Vorstand der betreffenden ¬
Kasseneinrichtung den Mitgliedern auszustellen verpflichtet ist.
§ 28.
Für die nach § 17*) als Beitragszeit geltende Dauer bescheinigter ¬
Krankheiten und militärischer Dienstleistungen wird
bei Berechnung der Rente die Lohnklasse II2) zu Grunde gelegt3). ¬
Den auf die Dauer militärischer Dienstleistungen entfallenden ¬
Antheil der Rente übernimmt das Reich*) (§ 89).
1. An und für sich wäre die Rente in Folge eines konstatirten
Beitragsausfalles, gleichviel durch welchen Umstand derselbe veranlaßt
wurde, einer Kürzung zu unterziehen; wenn jedoch der Ausfall in anderer
Weise gedeckt wird, so kann von der Kürzung Umgang genommen werden;
eine solche Deckung ist aber sowohl bei den durch Krankheit wie durch
militärische Dienstleistungen hervorgerufenen Ausfällen möglich; was die
letzteren anlangt, so entspricht es lediglich der Billigkeit, wenn sie aus
Reichsmitteln gedeckt werden; bezüglich der ersteren liegen Erfahrungen
über die Anzahl der Krankentage, denen die arbeitende Bevölkerung im
Durchschnitt ausgesetzt ist, zur Zeit schon vor, so daß ein Hinderniß, die
regelmäßigen Beiträge um den Betrag dieser Ausfälle allgemein zu erhöhen, ¬
nicht bestand. „Hierdurch werden die Versicherten nicht benachtheiligt, ¬
weil der Gefahr der Erkrankung Jeder ausgesetzt ist.
Eine solche Erhöhung entspricht auch den bisher in der Gesetzgebung zur
Anwendung gebrachten Grundsätzen. Sind schon jetzt Arbeitgeber und
Arbeitnehmer verpflichtet, die nächsten Folgen der durch Krankheit der
einzelnen Arbeitnehmer veranlaßten vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit
gemeinsam zu tragen, so kann unbedenklich auch bei der Alters- und
Invaliditätsversicherung die Gefahr des Ausfalls an Beiträgen, sofern sie
die Folge einer mit Erwerbsunfähigkeit verbundenen Krankheit ist, von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam übernommen und bei Berechnung ¬
der Höhe der übernommenen Beiträge in Anschlag gebracht werden."
(Motive S. 88.) Ueber den Umfang der jährlich im Durchschnitt von
den Versicherten durchlebten Krankentage enthält die den Motiven beigegebene ¬
Denkschrift die nachstehenden Angaben, welche auf den Berechnungen ¬
des Versicherungsstatistikers Heym beruhen.