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man kann nur voraussetzen, daß die Staatsbehörde ihrer Ueberzeugung ¬
folge. In der Zeit zwischen dem Antrag und dem Urtheilsspruch ¬
bildet sogar ersterer beim Publikum häufig die Grundlage ¬
für Beurtheilung der Zuwiderhandlung.
Wählen wir folgenden Fall aus dem oben beleuchteten Disciplinarverfahren. ¬
Die Staatsbehörde hatte hier bei dem ersten und dritten Beschuldigungspunkt ¬
(S. 95. Nr. 3) eine einmonatliche Suspension
beantragt. Die Unmöglichkeit einer Schuld liegt hier klar vor, der
Antrag auf eine einmonatliche Suspension geschah am 23. Juni
1842. Das freisprechende Erkenntniß erfolgte am 7. Juli ejusd.
Vierzehn Tage lang lastete also auf dem Notar die Schande,
daß seine Aufsichtsbehörde sich veranlaßt gefunden, eine solche harte
Strafe in Antrag zu bringen.
Wird nun der Notar beim Abgang jeder Zurechnungsfähigkeit ¬
durch die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens und durch die
Anträge der Staatsbehörde tief verletzt; so geschieht dieses in noch
höherem Maaße durch den Tadel der Gerichte.
Welches Gefühl muß hiernach den Notar durchdringen, welcher ¬
in der vollsten Ueberzeugung seines Rechts der augenblicklichen
Ansicht der Staatsbehörde oder sogar einer neuen Theorie des Gerichtshofs ¬
aufgeopfert wird? Nehmen wir den Fall, wo er einer
allgemeinen, nie widersprochenen Praxis folgte.
Die practische Ausbildung zum Notariat muß vorschriftsmäßig ¬
zum Theil in dem Bureau des Notars geschehen. Die
Kenntnisse, welche der Aspirant dort erwirbt, bringt er im eigenen ¬
Beruf zur Anwendung; vor Allem richtet er sich nach der dort
erkannten allgemeinen Praxis, ganz ähnlich dem Verfahren in
anderen Beamtenklassen. Aber der eben ernannte Notar findet in
ihr eben so wenig eine Stütze, als sein älterer College, welcher
die Praxis in ihrem Anfange erlebte und unwidersprochen seiner
gewissenhaften Ueberzeugung gemäß viele Jahre hindurch ausübte.
Beide fallen als Opfer des Zufalls, je nach der persönlichen Ansicht ¬
des Oberprocurators. Blos in seinen Händen liegt das Schicksal ¬
des Notars. Die Klugheit gebietet sohin, ihn günstig zu stimmen. ¬
Der offene freie Character, welcher in der Ueberzeugung