Metadaten : Meibom, Victor von: ¬Das deutsche Pfandrecht

Erster  Abschnitt.
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Das  Wort  Wedde,  goth.  vadi,  ahd.  wetti,  mhd.  wette,
wedde  stammt  nach  Benecke*°)  und  Weigand*1)  von  der
Wurzel  ich  wite,  ahd.  witu,  goth.  vida,  d.  h.  ich  binde  zusammen,
joche,  verknüpfe,  worauf  auch  das  latinisirte  wadium,  wadia
zurückzuführen  ist  12).  Diese  Abstammung  weist  auf  ein  Rechtsgeschäft ¬
  hin,  durch  welches  eine  Verbindlichkeit  begründet  wird.
Wedde  oder  wadium  bezeichnet  bald  das  Rechtsgeschäft  selbst,
bald  das  Zeichen,  welches  zur  Anerkenntniß  der  Perfektion
desselben  gegeben  und  genommen  wird,  bald  die  daraus  entspringende ¬
  Verbindlichkeit,  bald  das  zur  Sicherung  der  Erfüllung
derselben  gesetzte  Pfand.
Das  Wort  Pfand,  ahd.  pant,  phant,  fant*3),  mhd.  phant,
pfant  ist  nach  Benecke*4)  und  Weigand  15)  mit  Wahrscheinlichkeit ¬
  auf  das  altfranz.  paner,  provenz.  panar  zurückzuführen.
Paner,  panar  bedeutet  rauben,  wegnehmen,  insbesondere  etwas
wegen  einer  Schuld  nehmen*s).  Daher  ist  le  pan,  latinisirt
pannus,  pannum,  ein  weggenommenes,  abgerissenes  Stück,  insbesondere ¬
  ein  wegen  einer  Schuld  weggenommenes  Vermögenspace ¬
  publ.  39.  chaufmanschatz),  brutschat,  mundschatz,  vogtschatz,
grafenschatz,  ehrschatz,  haubetschatz  (Weisth.  II.  5),  sleschatz  (Schlagschatz ¬
  von  der  Münze,  Boehmer  Cod.  Moenofranc.  1.  721)  u.  a.  m.
8)  Urk.  1335  bei  Wyß  Zürich.  Conc.  Proz.  63.
9)  Z.  B.  Lüb.  R.  II.  146,  Braunschw.  R.  §.  32.  §.  53.  (Gengler  St.  R.
39).  In  Urk.  1272  (Wippermann  Reg.  Schaumburg.  nr.  183)  findet  sich
die  Form  wedeschacht.
10)  Mittelhochd.  Wörterb.  herausg.  von  Müller  und  Zarncke  III.  776.
11)  Schmitthenner  Deutsches  Wörterb.  umgearb.  von  Weigand  Aufl.  3.
1862.  s.  v.  Gage.
12)  Den  Zusammenhang  zwischen  wadium  und  franz.  gage  weist  Renaud
Zeitschr.  für  Rechtsw.  und  Gesetzg.  des  Auslands  XXI.  317.  durch  die  Uebergangsformen ¬
  guadium,  guatgium,  wage  nach.  Gegen  die  Ableitung  von
vas,  vadimonium  s.  auch  Zöpfl  R.  G.  Aufl.  3.  S.  837.
13)  Im  Lüb.  Hamb.  N.  357.  (Hach  III)  findet  sich  want.
14)  a.  a.  O.  II.  477.
15)  a.  a.  O.  S.  364.
16)  Raynouard  Lexique  roman.  T.  IV.  p.  409:  panar  =  voler,
ravir,  dérober.  ..  Dans  l'ancien  français  paner  a  signifié  saisir,  prendre
des  gages.
            
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