Inhaltsverzeichnis : Wach, Adolf: Zur Lehre von der Rechtskraft

Beim  Landgericht  Beuthen  OS.  ist  Klage  erhoben  seitens
der  Bergwerksgesellschaft  Georg  von  Giesche's  Erben  in
Breslau  gegen  den  Grafen  Franz  Hubert  von  Tiele-Winckler
auf  Miechowitz.  Die  klagende  Gesellschaft  beantragt  ein
Urteil  des  Inhalts:
der  Beklagte  ist  schuldig,  anzuerkennen,  dafs  ihm  als
Eigentümer  der  Herrschaft  Myslowitz-Kattowitz  gegenüber ¬
  der  Klägerin  bezüglich  ihrer  in  der  Gemarkung
Zalenze  belegenen  Steinkohlengrube  „Zur  Gottes  Gnade“
ein  privates  Bergregal  nicht  zusteht,  der  Beklagte ¬
  auch  schuldig,  sich  der  Erhebung  des  Zehnten
und  der  übrigen  Abgaben  von  der  Steinkohlengrube
„Zur  Gnade  Gottes“  zu  enthalten  u.  s.  w.
Abgesehen  von  dem  Versuch  eines  historischen  Beweises
dafür,  dafs  das  bestrittene  Privatbergregal  nicht  bestehe,
führt  die  Klage  an:  es  habe  das  beigebrachte  Material  den
Gerichtshöfen  in  den  Processen  der  Wincklerschen  Eheleute
und  des  Bergfiskus  über  das  Regalrecht  nicht  vollständig  und
nicht  im  Zusammenhang  vorgelegen.  Die  Urteile  in  jenem
Processe  wirkten  nur  unter  den  damaligen  Parteien.  Das  sei
anerkannten  Rechtens.  Der  Bergfiskus  habe  nur  sich  und
nicht  die  dritten  Interessenten  vertreten.  Die  jetzige  Streitsache ¬
  sei  eine  andere  als  die  damalige.  Es  handele  sich  jetzt
um  die  Existenz  des  Privatbergregals  und  Zehntrechts  gegenüber ¬
  der  Klägerin.
            
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