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Literatur.
hat diese Frage für das Hauptergebnis des Verf. keine Bedeutung, da
man zugeben kann, daß ihm die angegebene Ausdrucksweise des Edikts
in keinem Falle entscheidend entgegensteht.
Die Methode des Verf. geht, wie erwähnt, zunächst darauf aus,
die Fälle der c. d. in der klassischen Zeit rückwärts zu verfolgen, um
dadurch den ältesten Fall zu ermitteln. Es ist dabei von höchster
Wichtigkeit, sämtliche Fälle zu kennen. Der Verf. gelangt zu dem
Ergebnis, daß die Aufzählung bei Gaius I 160—162 vollständig ist.
Er scheint dabei den Worten „quod accidit in bis qui“ einen ge-
wissen Wert beizulegen (S. 18, 89, 66); in Wahrheit besagt wohl diese
Wendung bezüglich der Vollständigkeit der erwähnten Fälle durchaus
nichts; man wird aber, was zunächst die minima c. d. betrifft, dem
Verf. (8. 66) gern zugeben, daß der einzig übrigbleibende Fall — die
Kinder des adrogatus — Paul. D. 4. 5. 3 pr. — erst nach Gaius zur
c. d. gezählt worden sein mag1), und daß weder die causae probatio,
welche früher als Grund der c. d. angesehen wurde, noch die capio
der Virgo Vestalis und die inauguratio des Flamen Dialis der Theorie
der c. d. zugrunde gelegt werden dürfen. Nachdem man die Lehre
des Verf.s akzeptiert hat, wird man sogar anerkennen, daß diese Fälle
überhaupt nicht oder wenigstens anfangs nicht zur c. d. haben zählen
können. Gerade die früheren, willkürlichen Annahmen, daß ver-
schiedene, in den Quellen nicht erwähnte Vorgänge eine c. d. bewirkten,
ohne daß man dafür eine andere Stütze als die eigene Konstruktion
der c. d. anführen konnte, zeigen die Gefahr derartiger Konstruktionen,
denen gegenüber die exakte historische Forschung des Verf.s den
besten Eindruck macht.
Unter den bei Gaius (1162) erwähnten Fällen der minima c. d.
ist zunächst von der Bedeutung der Worte qui adoptantur die Bede.
Nach Cohn und Eisele wäre damit nur die adrogatio gemeint, weil
sonst eine Nachlässigkeit bei Gaius vorliegen würde, indem später
von denen, „qui mancipio dantur“, als von einer neuen Kategorie ge-
sprochen wird, zu welcher ja der stricto sensu Adoptierte gehörte.
Dieser befremdenden Übersetzung von adoptare gegenüber nimmt der
Verf. (S. 19, 85f.) an, daß die Gaius-Stelle in der Tat ein wenig un-
logisch sei, aber aus einem sehr guten pädagogischen Grunde: hätte
Gaius am Anfang nur den Arrogierten erwähnt, so würde man den
Eindruck erhalten haben, daß der im eig. Sinne Adoptierte keine
1) Interessant wäre hier eine Stellungnahme des Verf.s zu der Inter-
polationsannahme betreffs dieser Stelle bei Cohn (Beiträge 116f.). Der
zweite Band wird wohl auf diese Frage näher eingehen, wie auch auf die
von der Echtheit des § 1 ibid., wo in dem Passus „emancipato filiö et ceteris
personis c. d. manifesto accidit“ das „ceteris personis“ verdächtig erscheint,
ohne daß der Vorschlag Eiseies (Beiträge 214 Anm. 68), „adoptato“ oder
„in adoptionem dato“ zu lesen, recht befriedigt. Wie sollte dann nämlich
Tribonian auf den Plural gekommen sein? Wäre nur ein einziger Fall in
der Vorlage erwähnt gewesen, so würden ihn die Kompüatoren eher ohne
Ersatz gestrichen haben.
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Literatur.
hat diese Frage für das Hauptergebnis des Verf. keine Bedeutung, da
man zugeben kann, daß ihm die angegebene Ausdrucksweise des Edikts
in keinem Falle entscheidend entgegensteht.
Die Methode des Verf. geht, wie erwähnt, zunächst darauf aus,
die Fälle der c. d. in der klassischen Zeit rückwärts zu verfolgen, um
dadurch den ältesten Fall zu ermitteln. Es ist dabei von höchster
Wichtigkeit, sämtliche Fälle zu kennen. Der Verf. gelangt zu dem
Ergebnis, daß die Aufzählung bei Gaius I 160—162 vollständig ist.
Er scheint dabei den Worten „quod accidit in bis qui“ einen ge-
wissen Wert beizulegen (S. 18, 89, 66); in Wahrheit besagt wohl diese
Wendung bezüglich der Vollständigkeit der erwähnten Fälle durchaus
nichts; man wird aber, was zunächst die minima c. d. betrifft, dem
Verf. (8. 66) gern zugeben, daß der einzig übrigbleibende Fall — die
Kinder des adrogatus — Paul. D. 4. 5. 3 pr. — erst nach Gaius zur
c. d. gezählt worden sein mag1), und daß weder die causae probatio,
welche früher als Grund der c. d. angesehen wurde, noch die capio
der Virgo Vestalis und die inauguratio des Flamen Dialis der Theorie
der c. d. zugrunde gelegt werden dürfen. Nachdem man die Lehre
des Verf.s akzeptiert hat, wird man sogar anerkennen, daß diese Fälle
überhaupt nicht oder wenigstens anfangs nicht zur c. d. haben zählen
können. Gerade die früheren, willkürlichen Annahmen, daß ver-
schiedene, in den Quellen nicht erwähnte Vorgänge eine c. d. bewirkten,
ohne daß man dafür eine andere Stütze als die eigene Konstruktion
der c. d. anführen konnte, zeigen die Gefahr derartiger Konstruktionen,
denen gegenüber die exakte historische Forschung des Verf.s den
besten Eindruck macht.
Unter den bei Gaius (1162) erwähnten Fällen der minima c. d.
ist zunächst von der Bedeutung der Worte qui adoptantur die Bede.
Nach Cohn und Eisele wäre damit nur die adrogatio gemeint, weil
sonst eine Nachlässigkeit bei Gaius vorliegen würde, indem später
von denen, „qui mancipio dantur“, als von einer neuen Kategorie ge-
sprochen wird, zu welcher ja der stricto sensu Adoptierte gehörte.
Dieser befremdenden Übersetzung von adoptare gegenüber nimmt der
Verf. (S. 19, 85f.) an, daß die Gaius-Stelle in der Tat ein wenig un-
logisch sei, aber aus einem sehr guten pädagogischen Grunde: hätte
Gaius am Anfang nur den Arrogierten erwähnt, so würde man den
Eindruck erhalten haben, daß der im eig. Sinne Adoptierte keine
1) Interessant wäre hier eine Stellungnahme des Verf.s zu der Inter-
polationsannahme betreffs dieser Stelle bei Cohn (Beiträge 116f.). Der
zweite Band wird wohl auf diese Frage näher eingehen, wie auch auf die
von der Echtheit des § 1 ibid., wo in dem Passus „emancipato filiö et ceteris
personis c. d. manifesto accidit“ das „ceteris personis“ verdächtig erscheint,
ohne daß der Vorschlag Eiseies (Beiträge 214 Anm. 68), „adoptato“ oder
„in adoptionem dato“ zu lesen, recht befriedigt. Wie sollte dann nämlich
Tribonian auf den Plural gekommen sein? Wäre nur ein einziger Fall in
der Vorlage erwähnt gewesen, so würden ihn die Kompüatoren eher ohne
Ersatz gestrichen haben.