verpfändeten schulden rc.
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nicht geschehen, auf sich transportiren zu lassen,
so er aber nicht getan, sondern den transport
erst moto concursu & facta inhibitione verlanget.
So wenig nun ceßion und oppignoration,
pfand und eigentum zugleich nebeneinander
stehen können, 1. 45. de reg. jor. cons Tub.
vol. 8. cons. 44. n. 19. & cons. 64. n. 4. so wenig
hat jene erlaubnis, davon D. M. S. nicht
einmal profitiret, demselben gleich damalen ein
eigentum des briefes gewaͤren koͤnnen, cum plus
valeat id, quod vere actum, quam quod simulatum -
mode fuit; ware auch lit. B. eine ware
ceßion gewesen: so wäre sie doch auch nur fine
securitatis und nicht zum wirklichen eigentum
gegeben worden, da sie, gleich dem kapitalbriefe
selber, nur zur sicherheit und zum pfand gegeben;
da zumalen noch dahin stunde, ob das eigentum
schon durch die blose privatceßion und nicht
vielmer erst durch den wirklichen transport übergehe, -
Lit. B. und C. sind demnach widersprechende
urkunden; diese hebet jene auf: so wie das pfand
lit. C. das eigentum lit. D. die konciliation;
die D. M. S. davon machen wil, als ob das leztere
nur eine angedingte wiedereinlösung wäre, ist,
da die wiederzurückgebung des kapitalbriefes und
deßen ceßion in der lit. C. und nicht in der lit. B.
stehet, alzugezwungen und ihr stehen die eigenen
worte derselben völlig entgegen, die nichts weiter,
als was juris comunis, oder bei dem pfande
und nicht bei der ceßion onehin ordinairen rechtens -
ist, enthalten, nämlich, daß der dem glaubiger -
zur sicherheit zum pfande gegebene kapitalbrief, -
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