Volltext : ¬Die Lehre von den Vermächtnissen (Bd. 1)

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30.—32,  Buch.  §.  1518.  b.
Alluvion  oder  Entstehung  einer  Insel  *2),  oder  durch  Bauten ¬
  auf  dem  Grundstücke  *),  und  nicht  nur  auf  dasjenige,
was  der  Erblasser  zur  Zeit  der  Anordnung  des  Vermächtnisses ¬
  als  Zubehör  der  bezeichneten  Hauptsache  behandelt ¬
  hat,  z.  B.  einen  Hofraum  oder  Garten  oder
einen  Nebenbau  zu  dem  vermachten  Hause*),  sondern
auch  auf  dasjenige,  was  derselbe  erst  später  in  solcher
Weise  oder  einfach  als  Vergrößerung  dem  vermachten  Gegenstande ¬
  hinzufügt.  So  sagt  Pomponius  in  L.  24.
§.  2.  D.  de  legat.  II.:
Si  quis  post  testamentum  factum  fundo  Titiano
42)  L.  16.  D.  de  legat.  III.
43)  L.  39.  D.  de  legat.  II.  L.  44.  §.  4.  D.  de  legat.
1.  Jedoch  setzt  die  letzte  Stelle  vorsichtig  hinzu:  nisi
testator  mutavit  voluntatem.  Zu  widersprechen  scheint
aber  L.  79.  §.  2.  D.  de  legat.  III.  Area  legata  si
inaedificata  medio  tempore  fuerit,  ac  rursus  area
sit,  quamquam  tunc  peti  non  poterat,  nunc  tamen
debetur.  Manche  nehmen  daher  eine  Meinungsverschiedenheit ¬
  unter  den  römischen  Juristen  an,  mit  Cuiac.
ad  L.  83.  D.  de  V.  O.  (opp.  I.  col.  1219.);  Andere ¬
  suchen  in  verschiedener  Weise  den  Widerspruch  zu
lösen.  Merenda,  controv.  IV.  cap.  19.  Schulting,
notae  ad  h.  1.  In  der  That  verschwindet  dieser,  wenn
man  nur  den  Zwischensatz  „quamquam  etc.  so  versteht:
„wenn  gleich  in  der  Zwischenzeit  aus  irgend  einem
Grunde  die  Area  nicht  gefordert  werden  konnte,"  was
z.  B.  nach  dem  Willen  des  Erblassers  im  einzelnen  Falle
leicht  anzunehmen  sein  kann,  z.  B.  wenn  er  eben  nur
einen  Bauplatz,  namentlich  etwa  eine  fremde  Area  vermachen ¬
  wollte,  diese  aber  inzwischen  durch  den  Eigenthümer ¬
  bebaut  worden  ist.  Vgl.  Gebr.  Overbeck
Meditat.  Nr.  513.  Bd.  10.  S.  235.  fg.  Puchta,  Vorles. ¬
  II.  §.  539.  Unger,  Erbr.  §.  67.  Anm.  7.
44)  L.  91.  §.  5.  6.  D.  de  legat.  III.
            
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