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TV. v. Atmendingen
So erhielten sich bie Rang - und Standeipraro-
gativen des AdelS, so blühen sie noch in unfern
Tagen. Nur die fortwirkende Gnade (nicht
Gerechtigkeit) des Souverains, und Nichts an-
ders , ist die Quelle ihres Daseyn. Sobald
diese Gnade aufhört, so werden sie von selbst
aufhören. Es bedarf dazu keiner feyerlichen
Proklamation, keiner Erklärung der Gesetzge-
bung „es solle kein Adel mehr feyn. "
Sobald nur der Staat durch Handlungen zeigt,
daß er zwischen Geadelten und adlrch Gebohr-
neu, und Nlchtadlichen, in seiner bürgerlichen
Werthschatzung/ gar kernen Unterschied
macht, sobald er alle und jede Aemter,oh-
ne den mindesten Unterschied,. mir verdlenren
Männern, auö beyden Standen besetzt, sobald
die Beförderung zu gewissen Aemtern es dem
Beförderten nicht wenigstens zur Etiquene-
Derblndlichkeit macht, sich ein Adelsdivlvm zu
verschaffen, sobald die Fürsten den Zutritt zu ih-
ren Höfen den Adltchen, wie den Nlchtadlichen
mit gleicher Gastfreyheit verstatten — sobald
wird auch der Adel rn sein Nichts versinken.
ES bedarf dazu nicht des kindischen und kleinli-
chen Spiels, dem Adel den Gebrauch seiner
Brädlcate und seines von zu verbieten. Auf
dieses von hat jeder Adliche nicht mehr und nicht
wenigerNechr, wie jeder ehrlicheMann auf sei-
nen geerbten Namen. Und wenn der Staat
ohne Ungerechtigkeit niemand verbieten kann,
sich seines väterlichen Namens zu bedienen, so
wird er auch wohl niemand den Gebrauch eine-
geerbten oder auf andere Art erworbenen Ap-
pendir desselben untersagen dürfen. Diese harm-
lose Präposition kann und wird doch nicht mehr
?elten, als der Staat sie wird gelten lassen wol-
en. Wenn ein deutscher Fürst — aus Grund-
satz oder Grille — sein Ministerium absichtlich
mit lauter Männern besetzte , die jene Präposi-
tion von ihrem Natnen abgeschnitten haben, so
würden bald alle Adlichen deS Landes ihr zärtlich
!,eliebteS v on, in tiefer Qemuth, zu den Füs-
en M Regenten niederlegen.
Und