64 I. Von den Theilnehmungsrechten
33.
Untersuchung der dritten Frage: das Jnteresse
des Landesherrn bey Theilung der Allmenden
betreffend; 1) Jn Ansehung der der herrschaftlichen =
Sennerey zustehenden Weidegerechtigkeit.
Es bedarf nunmehro nur noch der dritte
Hauptpunct, vom welchem zugleich die Beurtheilung ¬
der Intervention des siscalischen Anwalds ¬
abhängt, einer kurzen Erwägung: Nähmlich, =
wie weit der Landesherr bey diesem
Rechtshandel wegen Theilung der Allmenden interessirt ¬
sey, und ob landesherrliche Machtsvollkommenheit =
darin ebenfalls nach Willkür
den Ausschlag geben köͤnne? Der Landesherr
ist zwar bey dieser Sache erstlich in oͤconomischer ¬
Hinsicht, wegen der Weidegerechtigktit
welche der herrschaftlichen Sennerey auf den
zu theilenden Allmenden bisher zustaͤndig gewesen, ¬
allerdings schon so weit interessirt, daß solches ¬
eine Principal-Intervention wohl begruͤnden
köͤnnte. Da man aber unter den beiden Haupttheilen, ¬
nach der daruͤber mit der fuͤrstlichen
Hofkammer bereits gepflogenen Unterhandlung,
ganz daruͤber einverstanden ist, daß bey einer
vorzunehmenden Aufhebung der gemeinen Weide
..
die landesherrliche Sennerey durch einen derselben ¬
auszumessenden und eigenthuͤmlich zu üͤberlassenden ¬
Theil der bisherigen Weide entschaselbst ¬
über die Große
digt werden müͤsse; auch
dieses Stückes nicht einmahl ein Zweifel wei4.* ¬
ter