Metadata : Vermischte Berichte von Religions-Sachen ([1,] Th. 3 (1752))

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Hoch=Fürstliche  Hauß  Anspach  seyn  sollte,
wird  solchen  schon  in  seiner  Befugnuß  assistiren. -
  So  viel  auch  von  diesem,  weil  mir  weiter -
  keine  Umstaͤnde  bekandt.  Vielleicht  bey
einer  andern  Gelegenheit  ein  mehrers.
t
256  0.
Von  denen  Religions-Streitigkeiten -
  zwischen  dem  teutschen  Orden
und  denen  Freyherrn  von
Ragkeniz.
§.  1.
Je  Freyherrn  von  Ragkenitz,  (so  Mitglieder -
  Reichs=Ritterschafft  in  Schwaben,  |  |
seynd,)  wollten  zu  Heimsheim  bey  Catholischen
Kinder=Tauffen  keine  Catholische  Tauff=Zeugen
zulassen.  Der  teutsche  Orden,  besonders  dessen -
  Commenthur  zu  Horneck,  verhaͤngten  darauf -
  Thätlichkeiten  gegen  sie.  Die  von  Ragkeniz -
  klagten  deßwegen  bey  dem  Reichs-Hof¬Rath, -
  welcher  eine  Provisional-Verordnung
erliesse.  Weil  nun  die  von  Ragkeniz  sich  derselben -
  fuͤgeten,  wurde  dem  Orden  ein  gleiches
befohlen.
§.  2.
Den  neuesten  Zustand  der  Sache  belehret  dises -
  Reichs=Hof=Raths=Conclusum:
Lunæ  20.  Mart.  1752.
Von  Ragkenitz  Freyherr  contra  die  Hoch=Fürst= -
 -
  2
Max-Planck-Institut  für
DFC
europäische  Rechtsgeschichte
            
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