III
12) Ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
gegen den Ablauf von Nothfristen darf nur dann berücksichtigt -
werden, wenn ein erhebliches Impediment nicht
S. 92.
nur angeführt, sondern auch bescheinigt ist.
13) Praejudicium Summi Tribunalis, den Vorzug derjenigen
betreffend, welche die Wiederherstellung eines zerstörten
S. 97.
Gebäudes durch Creditgeben bewirkt haben.
Bemerkungen über das Patronatrecht. Vom Herrn No¬14) -
S. 104 u. 113.
tar Gattone zu Schladen.
15) Rechtsfall, den Ersatz der von der obsiegenden Partei
ausgelegten Reisekosten und Diäten des entfernt wohnenden -
Sachführers und die Zulässigkeit einfacher Beschwerden -
gegen derartige Entscheidungen betreffend. Vom Herrn
Advocaten A. Gumbrecht zu Fallingbostel. S. 120.
16)
Ist der Osnabrückschen Landesverordnung vom 20. Juli
1750 wegen der Kornarreste u. s. w. durch die Untergerichtsproceßordnung -
derogirt worden? Vom Herrn Ju¬S. -
124.
stizrathe Dr. Struckmann in Osnabrück.
Etwas über die Kosten eines Processes bei den Gerichten
17)
zweiter und dritter Instanz und deren Vermeidung. S. 127.
Ueber die Verpflichtung mehrerer Vormünder zum Scha¬18) -
denersatz, wegen der dem Pupillen durch die Vormund¬S. -
130.
schaft verursachten Nachtheile.
19)
Einige Worte über die Ausbildung des Civil=Rechts im
Königreiche Hannover. Vom Herrn Dr. jur. Dyckhoff
zu Melle.
S. 136.
20)
Ueber die Regalität des Mühlenwesens im Fürstenthum
Lüneburg.
S. 140.
21) Ueber das im Lande Hadeln geltende Beispruchsrecht. (Zur
Erläuterung des Hadeler Landrechts. P. II. T. XI., vom
Kaufen und Verkaufen). Von dem Herrn Obergerichts¬Advocaten -
und Gerichtsverwalter Biedenweg in Otterndorf. -
(S. 146, 164 u. 178.
22)
Wer hat die Schulden zu bezahlen, die auf einem Vermögen -
haften, das gegen eine Rente an einen Dritten
unter Vorbehalt des Rücktritts für gewisse Fälle abgetreten -
ist?
S. 187.
Max-Planck-Institut für
euro