Dritter Abschnitt.
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Proceß überall nicht berührten Schuld als einer naturalen annehmen. ¬
Eine Bestätigung der allgemeinen Regel der L. 60.
cit. gerade für diesen Fall enthält
L. 28. D. de cond. indeb. (XII, 6) Judex si male
absolvit; et absolutus sua sponte solverit, repetere
non potest. (Paul. lib. 32. ad Ed.)
Ueber die Bedeutung dieses Ausspruchs ist freilich viel ge—+t ¬
strilten, das Richtige dürfte aber doch wohl sein, den Ausschluß
der repetitio auf das nach der absolutio des verus debitor
bestehende nat. debitum zu gründen. Das sponte ist dann der
Gegensatz von coactus condemnatione, und das male absolvit
weist eben auf den verus debitor hin, da, wenn ein non debitor ¬
jure d. h. eben weil er nicht schuldig war, absolvirt ist,
—
die repetitio soluti
den erforderlichen error vorausgesetzt
unzweifelhaft begründet ist 67).
Ist damit nun auch die n. o. des verus debitor absolutus ¬
und die Zahlbarkeit derselben bewiesen, so dürfen wir doch
hier nicht, wie in den oben genannten Fällen, die n. o. in dem
vollen Umfange, welchen sie pendente judicio hatte, annehmen,
denn es wird ausdrücklich in den Quellen bezeugt, daß nach
solcher absolutio das bis dahin für die Schuld bestehende pignus ¬
liberirt wird.
L. 13. D. quib. mod. pign. solv. (XX, 6.) Si deferente ¬
creditore juravit debitor, se dare non oportere,
pignus liberatur, quia perinde habetur, atque si judicio
absolutus esset: nam et si a judice, quamvis per injuriam ¬
absolutus sit debitor, tamen pignus liberatur.
(Tryphoninus lib. 8. Disput.) 68)
An sich ist der Fortbestand der obl. als naturalis genügend ¬
für den Fortbestand des pignus, und wenn das hier nicht
67) Vgl. Fein a. a. O. S. 188. (wo die früheren Erklärungen angeführt
sind). — v. Savigny, Obl. Recht. I. S. 88. — v. Scheurl a. a.
O. S. 510.
68)
Vgl. Bekker, proc. Consumtion. S. 288. Jahrbuch. IV. S. 403.
Die Erklärung von Fein a. a. O. S. 199. ist völlig verfehlt, denn
das dare oportere kann doch unmöglich als intentio einer hypothecaria ¬
actio aufgefaßt werden.