Full text : Schwanert, Hermann August: ¬Die Naturobligationen des römischen Rechts

Dritter  Abschnitt.
444
Proceß  überall  nicht  berührten  Schuld  als  einer  naturalen  annehmen. ¬
  Eine  Bestätigung  der  allgemeinen  Regel  der  L.  60.
cit.  gerade  für  diesen  Fall  enthält
L.  28.  D.  de  cond.  indeb.  (XII,  6)  Judex  si  male
absolvit;  et  absolutus  sua  sponte  solverit,  repetere
non  potest.  (Paul.  lib.  32.  ad  Ed.)
Ueber  die  Bedeutung  dieses  Ausspruchs  ist  freilich  viel  ge—+t ¬

strilten,  das  Richtige  dürfte  aber  doch  wohl  sein,  den  Ausschluß
der  repetitio  auf  das  nach  der  absolutio  des  verus  debitor
bestehende  nat.  debitum  zu  gründen.  Das  sponte  ist  dann  der
Gegensatz  von  coactus  condemnatione,  und  das  male  absolvit
weist  eben  auf  den  verus  debitor  hin,  da,  wenn  ein  non  debitor ¬
  jure  d.  h.  eben  weil  er  nicht  schuldig  war,  absolvirt  ist,
—
die  repetitio  soluti
den  erforderlichen  error  vorausgesetzt
unzweifelhaft  begründet  ist  67).
Ist  damit  nun  auch  die  n.  o.  des  verus  debitor  absolutus ¬
  und  die  Zahlbarkeit  derselben  bewiesen,  so  dürfen  wir  doch
hier  nicht,  wie  in  den  oben  genannten  Fällen,  die  n.  o.  in  dem
vollen  Umfange,  welchen  sie  pendente  judicio  hatte,  annehmen,
denn  es  wird  ausdrücklich  in  den  Quellen  bezeugt,  daß  nach
solcher  absolutio  das  bis  dahin  für  die  Schuld  bestehende  pignus ¬
  liberirt  wird.
L.  13.  D.  quib.  mod.  pign.  solv.  (XX,  6.)  Si  deferente ¬
  creditore  juravit  debitor,  se  dare  non  oportere,
pignus  liberatur,  quia  perinde  habetur,  atque  si  judicio
absolutus  esset:  nam  et  si  a  judice,  quamvis  per  injuriam ¬
  absolutus  sit  debitor,  tamen  pignus  liberatur.
(Tryphoninus  lib.  8.  Disput.)  68)
An  sich  ist  der  Fortbestand  der  obl.  als  naturalis  genügend ¬

für  den  Fortbestand  des  pignus,  und  wenn  das  hier  nicht
67)  Vgl.  Fein  a.  a.  O.  S.  188.  (wo  die  früheren  Erklärungen  angeführt
sind).  —  v.  Savigny,  Obl.  Recht.  I.  S.  88.  —  v.  Scheurl  a.  a.
O.  S.  510.
68)
Vgl.  Bekker,  proc.  Consumtion.  S.  288.  Jahrbuch.  IV.  S.  403.
Die  Erklärung  von  Fein  a.  a.  O.  S.  199.  ist  völlig  verfehlt,  denn
das  dare  oportere  kann  doch  unmöglich  als  intentio  einer  hypothecaria ¬
  actio  aufgefaßt  werden.
            
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