Inhaltsverzeichnis : Luzac, Joseph: Inhaltsanzeige des bürgerlichen Gesetzbuches nach dem Gegenstande abgefaßt

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A  von  vier  und  zwanzig  Stunden
*  für  die  Annahme  eines  mündlichen  862
Versprechens
**  für  die  bedungene  Einlösung  von  1075
beweglichen  Sachen.
1502
Die  Wirkung  der  Verjährung,  welcher  weder
im  voraus  entsagt,  noch  welche  auf  eine  laͤngere
als  die  gesetzliche  Frist  bedungen  werden  darf,  ist
1498
1  das  erlangte  Eigenthumsrecht
1499
2  die  Befreyung  einer  gegen  den  Verpflichteten
bestandene  Verbindlichkeit.
K
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