thumbs : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 35 (1860))

Juristische  Zeitung
für  das  Königreich  Hannover.
1860.  XXXV,  Jahrgang.  No  5.
Rescript  des  Königl.  Justiz-Ministerii  an  die
Königl.  Staatsanwaltschaften  vom  19.  Mai
1859,  betreffend  den  Dienst  der  Staatsanwaltschaften -
  in  Disciplinarsachen  wider  Anwälte -
  und  Advocaten.
Wir  erlassen  über  den  Dienst  der  Staatsanwaltschaft  in
Disciplinarsachen  wider  Anwälte  und  Advocaten  die  nachfolgenden -
  Vorschriften:
i
§.  1.
Der  von  der  Anwaltskammer  gewählte  außerordentliche -
  Vertreter  steht  im  Allgemeinen  zu  dem  Staatsanwalte
in  demselben  Verhältnisse,  in  welchem  der  dem  Staatsanwalte -
  für  den  obergerichtlichen  Dienst  beigeordnete  ordentliche -
  Vertreter  zu  dem  Staatsanwalte  steht.
§.  2.
Der  Staatsanwalt  trägt  die  Verantwortlichkeit  für  die
Handlungen  des  außerordentlichen  Vertreters  in  gleicher
Weise  wie  für  die  Handlungen  seines  ordentlichen  Ver¬Monn -

treters.
§.  3.
Der  Staatsanwalt  hat  alle  wichtigeren  Angelegenheiten -
  vor  der  Beschlußnahme  mit  dem  Vertreter  gemeinschaftlich -
  zu  berathen.  Zu  diesem  Zwecke  sollen  regelmäßige
Sitzungen  Statt  finden,  in  welchen  auch  die  Proceßlage
1860.
oe
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer