Metadaten : Practischer Commentar über die Jülich-Bergsche Rechtsordnung (1)

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Demnach  der  bey  hiesigem  Seiner  Churfürstlichen
Durchlaucht  Geheimrathe  von  dem  deren  Rechte =
  beflissenen  Christian  Sommer  eingelegten ¬
  unterthänigsten  Bitte:  um  ihn  großjährig
zu  erklären,  dergestalten  gnädigst  gewährt  worden, =
  daß  er  zwar  die  auf  ihn  zum  dritten  Theil
unmittelbar  verfallenen  Nachlassenschaft  seines
mütterlichen  Großvaters  Scheffen  Maassen
selbst  verwalten,  und  mit  denen  darab  erscheinenden =
  Einkünfte  seine  Studien  fortsetzen;  jedoch =
  diese  Nachlassenschaft  so  wenig,  als  die  ihm
ferner  etwa  anerfallende  Güter  vor  erreichter  gesetzmäßigen =
  Großjährigkeit  nicht  veräußern  noch
beschweren  möge.  So  ist  darüber  gegenwärtige
Urkunde  demselben  unter  beygefügtem  Geheimen=Siegel ¬
  zu  ertheilen  gnädigst  verordnet  worden.
  Düsseldorf  den  8ten  May  1789.
.
.
.. -
  .
Aus  Ep
Churfürstl.  Durchlaucht  sonr. ¬

.
derbarem  gnädigsten  Befehl.
C.  G.  v.  Nesselrod.
(L.  S:)
Krey.
            
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