fullscreen : Hezel, Lorenz Friedrich: Grundsätze des Wechsel- und Handlungs-Rechts

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Carl  F.
Johann  R.
Georg  A.
Bürge:
Der  Unterzeichnete  bezeugt,  daß  er  füͤr  Johann
R.,  welcher  bei  der  durch  vorstehenden  Vertrag
zusammen  getrettenen  Gesellschaft  als  Cassier
aufgestellt  wurde,  sich,  soweit  der  von  ihm  in
die  Gesellschaft  eingebrachte  Beitrag  dazu  nicht
hinreichen  sollte,  für  alle  diejenigen  Verbindlichkeiten, ¬
  welche  genanntem  Johann  R.  als
Cassier  sowohl  gegen  die  Gesellschaft  als  gegen
dritte  Personen  obliegen,  als  Bürge  und  Selbstzähler ¬
  eintritt.
M.  den  6.  April  1836.
Ludwig  M.
Zeugen:
Eberhard  P.
Franz  O.
5.
Ein  anderes  solches  Formular.
Wir  zu  Ende  Unterzeichnete,  ich  der  Kaufmann  Ludwig ¬
  K.,  und  ich,  der  Adolph  L.,  beide  von  hier,  haben
folgenden  auf  zehen  Jahre  festgesetzten  Gesellschafts-Vertrag
mit  einander  abgeschlossen:
Ludwig  K.  verspricht,
1)  den  Adolph  L.  in  seine  schon  laͤnger  bestehende  Spezerei=, ¬
  Farb=,  Eisen=  und  Quincaillerie=Waarenhandlung
als  Handlungs=Gesellschafter  und  zwar  vom  1.  Julius
1830  bis  zum  30.  Junius  1840  aufzunehmen;
2)  die  Handlung  in  dem  bisherigen,  in  seinem  Hause,
dazu  bestimmte  Locale  fortzuführen,  und  dem  Adolph  8
            
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