S. 362 §. 70 Nr. 3 und S. 366 §. 79 Abs. 3.
Die Regel ist allerdings, daß nur die bei dem Ober-Tribunal angestellten ¬
Anwalte zur Ausarbeitung der dort einzureichenden Schrift-Sätze
befugt sind, da aber nach §. 23 und 27 die Revisions- und NichtigkeitsBeschwerden ¬
in schleunigen Sachen binnen 3 Tagen bei dem Gericht erster
Instanz angebracht und gerechtfertigt werden sollen, so folgt daraus, daß
auch die bisherigen Vertreter der Partei oder andere, als nur die bei dem
Ober=Tribunal angestellte Sachwalter befugt sein müssen, Schrift-Sätze
der bezeichneten Art in schleunigen Sachen auszuarbeiten und einzureichen.
Es ist das auch um so nothwendiger, als es in der kurzen Frist von
3 Tagen bei entfernter wohnenden Parteien sonst gar nicht möglich sein
würde, die Beschwerden rechtzeitig zu rechtfertigen.
Abkürzungen.
A. d. Trib.=A. Archiv der Tribunals=Anwalte.
A. d. W.=O. Allgemeine deutsche Wechsel=Ordnung.
A. f. W.=R. Archiv für Wechsel=Recht.
A. G.=O. Allgemeine Gerichts=Ordnung.
A. L.=R. Allgemeines Land=Recht.
Appell.=G. Apellations=Gericht.
Borch. W.=O. Borchardt's Wechsel=Ordnung.
Code de proc. Code de procédure.
Conf.=Prot. Conferenz=Protokoll.
Einf.=G. Einführungs=Gesetz.
Entsch. des Ob.-Trib. Entscheidungen des Ober-Tribunals.
Erk. Erkenntniß.
G.=S. Gesetz=Sammlung.
Handels=Ges.=B. Handels=Gesetz=Buch.
Minist.=Bl. Ministerial=Blatt.
Ob.=Trib. Ober=Tribunal.
Präj. Präjudicien.
W.=O. Wechsel=Ordnung.