Inhaltsverzeichnis : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 21, Abt. 2)

Ergaͤnzungen  und  Berichtigungen.
449
Zu  L.  23.  S.  366.  f.
S.  Tac.  CUJACII  Comment.  ad.  h.  L.  Oper.  T.  IV.
P.  I.  pag.  919.
Zu  L.  24.  S.  368.
Z.  1.  I.  cancellatum.
Vergl.  CuS. -
  370.  Not.  24.  Z.  5.  l.  chirographum.
JACII  Comm.  ad  h.  L.  c.  I.  pag.  919.
Zu  L.  25.  S.  372.  ff.
Cujaz  Commentar.  ad  h.  L.  c.  1.  pag.  920.  hält  dieses
Gesetz  für  eine  Constitution  des  Kaisers  Justinian,  die  er
unter  dem  Namen  des  Paulus  erlassen  habe.  Dieß  habe
auch  Justinian  dem  Tribonian  erlaubt.  L.  2.  Cod.  de
vet.  iure  enucl.  Allein  ich  habe  dieses  Phantom  im  Commentar ¬
  widerlegt.
Das  Wort  indiscrete  §.  4.  erklärt  er  durch  nulla  expressa ¬
  causa,  und  führt  dabey  L.  8.  §.  1.  Cod.  de  praescript. -
  XXX.  vel.  XL.  ann  und  L.  49.  §.  3.  Cod.  de  Episcop. ¬
  et  Cler.  an,  bemerkt  jedoch,  daß  in  dem  letztern  Gesetz
indiscrete  für  indistincte  gelesen  werden  müße.
Zu  L.  26.  S.  391.
S.  Iac.  CUJACII  Comment,  in  Tit.  Dig.  de  probat.
ad.  h.  L.  Oper.  T.  IV.  P.  I.  pag.  922.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer