24.5.
Literatur
Literatur.
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sultat führen, daß die Klage abgewiesen würde und Kläger gezwungen wäre, sie sofort
wieder gerade bei dem Gerichte zu erheben, das sich vorher für unzuständig erklärt
hat. Solche Ergebnisse kann die Prozeßordnung unmöglich zeitigen wollen, umsoweniger
als sie das Bestreben hat, die Zahl der Prozesse zu vermindern (RGZ. Bd. 52 S. 138).
Danach ist die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gemäß § 606 Abs. 1 ZPO. ge-
geben." (Urteil des III. Zivilsenats vom 25. Juni 1912.) 217
Literatur.
1. Robert von Landmann, Kommentar zur
Gewerbeordnung für das Deutsche
Reich. Sechste Auflage. Zweiter
Band: Gewerbeordnung §§81—155,
Anhang (einschlägige Gesetze und Ver-
ordnungen) , Nachträge, Literatur,
Sachregister. München 1912. C. H.
Becksche Verlagsbuchhandlung (Oskar
Beck). XII und 1154 S. Preis ge-
bunden 22 Mk.
Dem im Bd. 76 S. 408 dieser Zeitschrift
besprochenen ersten Band der Neuauflage
des Landmannschen Kommentars zur Ge-
werbeordnung ist auch der zweite gefolgt,
womit das gewaltige Werk neuerdings voll-
endet vorliegt. Der Band enthält außer
dem Schlüsse der Erläuterungen zur Ge-
werbeordnung (§§81—155)einensehr umfang-
reichen Nachtrag, in welchem das Gesetz vom
30. März 1903 betr. Kinderarbeit in ge-
werblichen Betrieben (mit Anmerkungen),
das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911,
einige Reichsgesetze verwandten Inhalts, die
Berner Uebereinkommen über Frauenarbeit
und Zündholzfabrikation und die zahlreichen
einschlägigen Vollzugsbekanntmachungen ver-
einigt sind; den Schluß bilden Nachträge,
das Literaturverzeichnis und ein sehr ein-
gehendes Sachregister. Daß überall der
neueste Stand der Gesetzgebung, Wissenschaft
und Rechtsprechung berücksichtigt ist, bedarf
kaum der Hervorhebung (vgl.z. B. S. 3 ff. über
den Einfluß der Reichsversicherungsordnung
auf die Jnnungskrankenkassen, S. 233 ff.
über den Tarifvertrag, S. 820 ff. über
Koalationsfreiheit, Boykott und Sperre).
Die einleitenden Vorbemerkungen zu den
einzelnen Titeln und Abschnitten sind gegen-
über den früheren Auflagen noch erweitert
und vertieft. Unstreitig steht der Land-
mannsche Kommentar auch in seiner neuen
Gestalt an der Spitze aller Erläuterungswerke
zur GewO. E.
2. Dr. Max Reindl, Oberregierungsrat im
Verkehrsministerium, Kommentar
zum bayerischen Beamtengesetz vom
16. August 1908. 7. Lieferung, Preis
2 Mk. München und Berlin 1912.
I. Schweitzer Verlag (A. Sellier).»
Die neue (7.) Lieferung führt das Werk
bis Art. 161 weiter, womit die Erläuterungen
zum Disziplinarrecht nahezu zum Abschluß
gebracht sind. Die Schlußlieferung wird für
den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt.
E.
3. Verlag Franz Bahlen, Berlin 1912:
Neumann, vr. Hugo, Justizrat, Die Recht-
sprechung des Reichsgerichts in Zivil-
sachen, gesammelt, bearbeitet und
herausgegeben in Verbindung mit
Amtsrichter E. Friedrichs, Landrichter
vr. C. Heinrici, Kais. Regierungsrat
vr. Th. Olshausen. Bürger-
liches Gesetzbuch. Zweite
Folge. Zwei Bände.
Die vorliegende zweite Folge bildet die
Fortsetzung und zugleich die Ergänzung des
in der Praxis mit großem Beifall aufgenom-
menen ursprünglichen Werkes. Die bisherige
Art der Bearbeitung, die sich bewährt hat,
wurde beibehalten. Der Zusammenhang
mit dem ersten Teile ist durch zahlreiche Ver-
weisungen hergestellt. Zwei beigegebene
umfangreiche Register, ein alphabetisches
Sachregister und ein Register der bearbeiteten
Entscheidungen, erstrecken sich auf das ganze
bisher verarbeitete Material und erhöhen die
praktische Brauchbarkeit des Werkes in hohem
Maße. K.
4. Heinrich Cosack, Professor der Rechte in
Bonn, Lehrbuch des deutschen bürger-
lichen Rechts. Zweiter Band, zweiter
Teil, 5. Auflage. Verlag von G u sta v
Fischer, Jena 1912.
Dieser Teil des beliebten Cosackschen
Werkes bringt das Recht der Wertpapiere,
das Gemeinschaftsrecht, das Recht der juri-
stischen Personen, das Familienrecht und
das Erbrecht. Die lichtvolle und umfassende
Darstellung insbes. des Rechts der Wert-
papiere und des Gemeinschaftsrechts bildet
auch in der neuen Auslage einen besonderen
Vorzug des besteingeführten Lehrbuchs.
K.
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