Das Urtheil und die Urtheilssurrogate.
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und aus dem Darlehen; dem Gegenstande2 nach verschieden
sind insb. Ansprüche, deren Gegenstand verschiedene individuell bestimmte ¬
Sachen sind. Wäre in der Klage der rechtliche Klagegrund ¬
nicht angegeben, so ist durch Abweisung der Klage der Anspruch ¬
auf Grund derselben rechtserzeugenden Thatsache definitiv
als nicht bestehend erklärt, und könnte daher dieser Anspruch überWäre ¬
dagegen in
haupt auch nicht mehr geltend gemacht werden.
der Klage der rechtliche Klagegrund (z. B. Kauf) angegeben, so ist
nur diese Klage definitiv als nicht bestehend erklärt, und könnte
der Anspruch aus einem anderen Klagegrunde (z. B. Darlehen) noch
immer geltend gemacht werden.
ist), 7056 (Klage auf Leistung höherer
debendi (2633, 7383, E. v. 22. Dez.
Alimente, wegen verbesserter Ver1881 ¬
G.Halle 1882 N. 13) Eigenthum
mögensverhältnisse). Vgl. auch 978.
auf Grund der Ersitzung u. Tradition
Dagegen sind identisch die Klage
(! 4288).
auf Zahlung von Capital u. Zinsen
28 Vgl. G.U. 931 (Klage auf Aus(plus) -
u. bloss auf Zahlung des Capi
stellung einer Urkunde über einen
tals (minus) G. U. 3286.
Vergleich, und Klage aus diesem Ver
29 Irrig ist daher 4288 und ebenso
gleiche) 978 (Klage auf Gegenleistung.
2633, 7383, E. v. 22. Dez. 1881
nach unbedingter Condemnation des
G.Halle 1882 N. 13 (Note 27), sowie
Gegners zur Leistung), 3235 (Klage
6130 (Note 26). Insbesondere aber
auf Zahlung urtheilsmässig zuerkanndie -
E. v. 10. Mai 1882 J.Bl. 27, wo
ter Zinsen behufs Unterbrechung der
eine Kaufklage als res judicata
3jährigen Verjährung, vgl. dagegen
behandelt wird, weil früher die LohnE. ¬
v. 16. Febr. 1882 Centrb. I. 301,
vertragsklage abgewiesen worden
wonach das Executionsgesuch und
war.
nicht eine neue Klage einzubringen