Contents : Magazin für das deutsche Staats- und Lehenrecht (Th. 4 (1791))

V.  Nationalinteresse.
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besonders,  wenn  es  auswärtige  Mächte,  wie
schon  mehrmahls  geschehen  ist,  darauf  anlegen,
Oel  ins  Feuer  zu  gießen,  und  aus  der  aufgeregten -
  Eifersucht  maͤchtiger  Fuͤrsten,  aus  der  daraus -
  entstehenden  Trennung,  Vortheile  zu  ziehen. -
  Da  auch,  bey  einer  geraden  Anzahl  der
Wählenden,  zwiespältige  Kaiserwahlen  leichter
eintreten,  und  am  gefaͤhrlichsten  werden  koͤnnen;
so  wird  es  jeden  Patrioten  freuen,  wenn  dadurch, -
  daß  das  churfuͤrstliche  Collegium  wieder
auf  eine  ungerade  Zahl  der  Mitglieder  gesetzt
wird,  Unfälle  dieser  Art,  so  viel  möglich,  verhutet -
  werden.  Die  wichtigste,  füͤr  den  teutschen -
  Buͤrger  hier  eintretende  Betrachtung,
bleibt  aber  der  aus  Erhaltung  und  Befestigung
des  Gleichgewichts  zwischen  Kaiser  und  Reich
entspringende  Vortheil  für  das  Ganze:  denn
da,  wo  zwey  gleich  maͤchtige  Parteyen  vorhanden -
  sind,  finden  die  Gesetze  in  der  einen,  ihren
Beschirmer  gegen  die  andere.
Max-Planck-institut  für
Trier
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europäische  Rechtsgeschichte
TRIER
            
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