V. Nationalinteresse.
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besonders, wenn es auswärtige Mächte, wie
schon mehrmahls geschehen ist, darauf anlegen,
Oel ins Feuer zu gießen, und aus der aufgeregten -
Eifersucht maͤchtiger Fuͤrsten, aus der daraus -
entstehenden Trennung, Vortheile zu ziehen. -
Da auch, bey einer geraden Anzahl der
Wählenden, zwiespältige Kaiserwahlen leichter
eintreten, und am gefaͤhrlichsten werden koͤnnen;
so wird es jeden Patrioten freuen, wenn dadurch, -
daß das churfuͤrstliche Collegium wieder
auf eine ungerade Zahl der Mitglieder gesetzt
wird, Unfälle dieser Art, so viel möglich, verhutet -
werden. Die wichtigste, füͤr den teutschen -
Buͤrger hier eintretende Betrachtung,
bleibt aber der aus Erhaltung und Befestigung
des Gleichgewichts zwischen Kaiser und Reich
entspringende Vortheil für das Ganze: denn
da, wo zwey gleich maͤchtige Parteyen vorhanden -
sind, finden die Gesetze in der einen, ihren
Beschirmer gegen die andere.
Max-Planck-institut für
Trier
Taatl. Sacblohek Webetbach
europäische Rechtsgeschichte
TRIER