Anstatt der Vorrede.
Die Kenntniß der Landesgesetze, nach welchen wir leben und handeln sollen und nach welchen unsere
Handlungen gerichtet werden, ist fuͤr jeden Staatsbuͤrger eben so wichtig als ehrenvoll. Der Gesetzkundige ¬
wird in den zahllosen Verhältnissen seines häuslichen und bürgerlichen Lebens sich selbst und
Andern mit Verstand und Klugheit rathen, sich gegen Betrug und Schaden zu sichern wissen, und die
Folgen seiner Handlungen im Voraus übersehen. Jn eben dem Maaße, als sich die Landesgesetzkunde
unter dem Burger und Landmann verbreitet, muß sich auch die Zahl der treuen, rechtlichen und gehorsamen ¬
Unterthanen mehren, Ordnung, Ruhe und Sicherheit ungestörter herrschen, das Gefühl für
Sittlichkeit und Tugend mehr veredelt werden; — Unwissenheit wird der strafenden Gerechtigkeit kein
Opfer mehr zufuͤhren und der Uebertreter der Gesetze werden weniger werden, weniger seyn.
muß vorzüglich der Wunsch
Daß dem theuern Vaterlande eine solche Zukunft vorbereitet werde
desjenigen seyn, der den Vorzug und das Glück erkennt, unter einer so weisen und gerechten Gesetzgebung, ¬
als es die Preussische ist, zu leben. Diesem Wunsche entgegen zu kommen und damit sich Jeder
selbst die nothwendige Kenntniß der wichtigsten vaterlaͤndischen Gesetze erwerben kann, bearbeitete ich
das kleine Haus- und Taschengesetzbuch.
Es wurde diese Schrift vom Publikum so günstig aufgenommen, daß sich die erste Auflage
binnen drei Monaten gänzlich vergriff. Bei der daher nöthig gewordenen zweiten Auflage
glaubte ich meinen Dank für die ehrenvolle Würdigung der Schrift, sowohl in der Idee als in der
Ausführung, nicht besser beweisen zu köͤnnen, als daß ich derselben die moͤglichste Vollendung zu geben
suchte. Zugleich mache ich aber auch das offene Geständniß, daß ich ausser dem allgemeinen Landrechte ¬
und der Gesetzsammlung von mehreren andern vortrefflichen Schriften, welche uͤber diesen Gegenstand ¬
handeln, und die ich anzuführen für überflüssig halte, einen fleißigen und dankbären Gebrauch
gemacht habe. Möͤge das Buch, wie an Verbesserung und Vermehrung, so auch an Nutzen dadurch
gewonnen haben.
Gutes Papier, sauberer und correcter Druck und der verhältnißmäßig billige Preis von 18 gr.
für 18½ Bogen in Octav, werden dasselbe eben so empfehlen, als die schließliche Bemerkung: daß des
Staatskanzlers Fürst von Hardenberg Durchlaucht, dessen Erscheinung nicht nur sehr
belobt, sondern auch die Zueignung des Werkes wohlwollend zu genehmigen, die Gnade gehabt haben.
Hagendorf, im Februar 1822.
Der Verfasser.