Metadaten : Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1785, Th. 2 (1786))

vom  Jahre  1785.
chen  Schriften  sind  nicht  bloß  die  Titel  angegeben,  sondern -
  meist  zugleich  kurze  Urtheile  üͤber  die  Absicht  und
Ausführung,  oft  auch  (besonders  von  großen  und  wichtigen -
  Werken,  z.  B.  von  Dumonts  Corps  Diplomatique -
  S.  436.  u.  f.)  umstaͤndliche  Nachrichten  von  dem
Innhalte  und  der  Geschichte  derselben  und  der  Verfasser
beygefügt.  So  ist  denn  nun  ein  Werk  vollendet,  welches, -
  naͤchst  Puͤtters  aͤhnlicher  meisterhafter  Arbeit  suͤber
das  Staatsrecht,  in  der  speciellen  juristischen  Litteratur
Epoche  macht.  Die  hier  und  da  in  den  Nahmen  und
Jahrzahlen  (z.  E.  S.  553.  bey  Num.  3.  1740  statt
1755.)  eingeschlichenen  in  dem  am  Ende  angehaͤngten
Verzeichnisse  nicht  mit  bemerkten  Druckfehler  werden  bey
einer  künfigen  neuen  Auflage  sich  leicht  verbessern  lassen.
CLXXVI.
Von  der  Unrechtmäßigkeit  des  Büchernachdrucks,  vom
Herrn  Prof.  J.  Kant.
In  der  Berlinischen  Monatsschrift,  Mai  1785.
S.  403  —  417.
Der  Verfasser  dieses  in  strenger  philosophischer  Lehrart -
  geschriebenen  Aufsatzes  legt  dabey  folgenden
Begriff  vom  Bucherverlage  zum  Grunde:  Er  sey  nicht
sowohl  als  das  Verkehr  mit  einer  Waare  in  seinem  eigenen -
  Nahmen,  sondern  als  die  Fuͤhrung  eines  Geschaͤfts
in  eines  andern  (nehmlich  des  Verlegers)  Nahmen  anzusehen. -

CLXXVII.
Briefe  eines  reisenden  Sohns  durch  die  Schweiz,  an  dessen
Herrn  Vater.  (ohne  Druckort).  1785.  48  Seiten  in  Octav.
EEnthalten  die  Geschichte  eines  Injurienprocesses,  welcher
zwischen  dem  reformirten  Rathstheile  der  Stadt  Arbon -
  am  Bodensee  und  einem  gewissen  Johann  von  Baltha= -
 -
  für
            
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