Contents : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 6 = H. 11/12 (1830))

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Der  Inquisit  mußte,  wie  sich  von  selbst  versteht,
über  dieses  Schreiben  in  vielfacher  Hinsicht  näher  befragt -
  werden,  vornämlich  da  das  Untersuchungsgericht,
wegen  mancher  Stellen  in  demselben,  auf  die  naheliegende
Vermuthung  kam,  es  sey  an  einen  engern,  scharf  abgeschlossenen -
  Bund,  nicht  bloß  von  Gleichgesinnten,  sondern
von  Verschwornen  gerichtet.
Sand  spricht  sich  darüber  in  seinen  Verhören
(v.  Hohnhorst  a.  a.  O.  S.  166.)  folgendergestalt  aus:
„Es  hat  dieser  Brief  die  Absicht  gehabt,  meinen
nähern  Landsleuten  und  Freunden  meine  That  zum  Abschiede -
  in  ihrem  gehörigen  Lichte  zu  entdecken.  Ich  habe
darin  gesagt,  daß  ich,  von  meinem  Jnnern  gerufen,  jetzt
dahin  gehe,  den  A.  v.  K.  als  den  Erzknecht  der  falschen
weibischen  Zeit  und  als  den  Verräther  des  Vaterlandes
niederzustoßen;  ich  sage  ihnen  dieses,  hoffe,  daß  sie  in  irgend -
  einer  Zeit  der  Gefahr  des  Vaterlandes,  wie  ich
jetzt,  eben  so  handeln  werden,  und  darunter  setzte  ich  meinen -
  Namen  und  hoffte,  daß  es  öffentlich  herumgegeben
werde  von  meinen  nähern  Landsleuten,  daß  es  lesen  möge
wer  wolle,  wie  auch  die  Ueberschrift  beweiset.
Dem  Gerichte,  welches  durch  diese  Erklärung  in  keiner -
  Weise  befriedigt  war,  fiel  zunächst  die  Aufschrift:
„meinen  Freunden  teutschen  Sinnes"  auf,  und  es  stellte
die  Frage:
Wen  er  unter  diesen  Freunden  verstehe?
Sand  erwiederte  darauf:
„Diese  Ueberschrift  heiße  nicht:  meinen  teutschen
Ordensbrüdern,  oder  meinen  Mitverschwornen,  oder  denen, -
  die  mit  mir  von  dem  großen  verborgenen  Geheimnisse -
  wissen,  sondern  sey  unschuldig  und  gewöhnlicher
Weise  überschrieben,  und  der  Ueberschrift  nach  öffentlich
aege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
Berlit
            
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