Metadata : Entdecktes Staats-Cabinet (Sammlung 1 (1738))

Cap.  VIII.  Membr.  II.
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auf  daß  nicht  zugleich  der  Waitzen  mit  ausgerauffet -
  werde,  wenn  sie  das  Unkraut  ausgette=  |  |
ten,  es  solle  beyeinander  wachsen  bis  zur  Erndte. -
  Und  ist  des  glorwürdigsten  Kaysers  Maximilian -
  II.  Urtheil  in  Litteris  ad  Lazarum
a  Schwendi  sehr  vernünfftig  und  Christlich:
Res  pietatis  non  velle  gladio  dijudicari  nec  tractari. -
  Dahero  solten  billig  nach  diesen  Principus -
  alle  diejenigen,  so  für  Christi  Nachfolger -
  angesehen  seyn  wollen,  in  diesem  Stück
Christlicher  verfahren.  Aber  dem  allen  ohn=  |  |
geachtet  finden  sich  auch  in  der  Evangelischen
Kirche  dann  und  wann  noch  grobe  Reliquien
der  Ketzermacherey,  wovon  Dn.  Thomasius
(*)  ein  dergleichen  Exempel  anfuͤhret,  wohin
auch  das  Procedere  des  Pastoris  Richters  zu
Einige
Görlitz  gegen  Jacob  Böhmen  in  vorigem  Se-Nachricht -

culo  zu  rechnen,  und  ist  in  der  Edition  seiner
von  Jacob
Schrifften  in  4to  in  Kupffer  gestochen,  wie  er
Böhmen.
nach  demselben  den  Pantoffel  geworffen.  Jch
errinnere  mich,  Occasione  des  Jacob  Bohmens, -
  aus  dem  Discurs  des  gelehrten  Hrn.
Professoris  Stollens  zu  Jena  über  die  Kir=  |  |
chen=Histoire,  daß  das  Protocoll,  so  zu  Dreß  =den -
  bey  dem  von  D.  Gerharden  /  D.  Meißnern
und  zweyen  Professoribus  Mathematum  beschehenem -
  Examine  besagten  Böhmens  gehalten -
  worden,  bezeuge,  es  sey  derselbe  sehr
gut  bestanden.  Dieses  Prodocoll  habe  Weck
seiner  Dreßdnis.  Chronic  einverleibet  es  wä¬() -
  Juristische  Händel  P.  IV.  IV.  Handel.
Max-Planck-Institut  für
            
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