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in dem Jahrhundert von 1620 bis 1720 zu bestehen gehabt hat.
Nach diesen Schrecken und Verwüstungen, welche die Dörfer der
freien Bauern um so zerstörender trafen, je mehr die Wohlhabenheit ¬
derselben Habsucht und Plünderung herausforderte, und je weniger ¬
ihnen, anders als den leibeigenen Bauern, ein Rückhalt an
den Grundherrn zur Seite stand, war ein großer Theil der Dörfe
niedergebrannt, lagen viele Feldmarken wüste. Es ist daher mehr
als wahrscheinlich, daß ein großer Theil der freien Bauern erschlagen, ¬
ausgestorben oder ausgewandert ist, und daß ein anderer Theil,
um nicht zu verhungern, sich freiwillig in das Leibeigenthum eines
Grundherrn begeben hat.
Als am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts die Contribution
im Schwedischen Pommern neu regulirt wurde, nahm man eine genaue ¬
Beschreibung des Zustandes des Landes auf. Aus derselben
ist zu ersehen, welche Menge von Dörfern, namentlich in den Domainen=Aemtern, ¬
wüste lagen: häufig ist dabei bemerkt, daß die
früheren Bebauer des Landes gänzlich verschollen seien*).
Indessen ist es nicht zu übersehen, daß dieser Erfolg der Krieges=Verwüstungen ¬
wesentlich befördert und beschleunigt wurde durch
die Richtung, welche die Gesetzgebung über die bäuerlichen Verhältnisse ¬
seit dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts eingeschlagen hatte.
Schon der Verfasser des Landgebrauches, der Rügensche Edelmann ¬
von Normann, gab als Ursache der Beeinträchtigung des
Bauerstandes unter Anderem auch den Einfluß des fremden Rechtes
**
an
Dieses fand seinen Ausdruck in mehreren einander schnell
folgenden Gesetzen.
Bereits umterm 23. Mai 1569 wurde eine Land= und BauerOrdnung ¬
erlassen, welche vorzugsweise der Verschwendung und UeppigDasselbe ¬
bezweckte die Bauerkeit ¬
der Bauern zu steuern suchte*
und Schäfer=Ordnung von 1582. Endlich erließ bald darauf Herzog
Philipp II. zu Stettin die renovirte und erklärte Bauer= und
Schäfer=Ordnung vom 16. Mai 1616*), ohne daß der im
*) Den öffenlichen Zustand unter der Schwedischen Regierung beschreibt E.
M. Arndt, Geschichte der Leibeigenschaft u. s. w. S. 175.
**) Landgebrauch S. 249.
***) Dähnert, Sammlung Pomm. und Rüg. Landesurkunden, III, 813.
*) Dähnert, III, 823.