Parteithätigkeit vorherrschend ist, bey, amalgamirt auf
diese Weise heterogene Bestandtheile zu einem Ganzen,
die sich gegenseitig abstoßen und es kann nicht fehlen,
daß man damit auf Widersprüche geräth, die erst bey
der Anwendung sichtbar werden. Der halb in eine
neue Sphäre versetzte, halb in der alten bleibende Richter ¬
bewegt sich schwerfällig und unbehülflich in beiden.
Wie leicht bei theilweisen Verbesserungen der gerügte ¬
Fehler zu begehen ist, wie sehr man selbst da, wo
man sonst mit trefflichen Mustern sowohl in der Legislation, ¬
als in vielen andern Institutionen Andern vorangegangen ¬
ist, deßfalls auf seiner Hut zu seyn Ursache =
hat, darüber glaube ich ein merkwürdiges Beispiel ¬
an einem neuen Gesetz in meinem Vaterlande
Baiern vor mir zu haben, welches sich in seinen übrigen
Bestimmungen für einen lebendigern Gang des Rechtsverfahrens ¬
wohlthätig erwiesen, und manchen alten Mißbrauch =
vertilgt hat. Es ist überdieß das erste Justizgesetz, ¬
welches unter Mitwirkung der Stände des Reichs
sein Daseyn erhalten hat, und schon um deßwillen interessant, =
sowie zugleich dieser Umstand erwarten läßt,
daß man dabei nicht übereilt und nicht ohne mehrseitige
Prüfung zu Werke gegangen ist, so sehr ich auch im
übrigen überzeugt bin, daß gerade bei diesem Gange
der Gesetzgebung, besonders aber was die Redaktion betrifft, =
große Vorsicht nöthig ist, soll anders Einheit
und Übereinstimmung erreicht, und hinterher nicht dem
Verfasser zur Last gelegt werden, was er nicht hat ändern ¬
können.
Das Gesetz, das ich hier in das Auge gefaßt habe, =
ist das vom 22. Jul. 1819. (Beil. 1. zum Ständeabschied =
vom nämlichen Datum) einige Verbesserungen ¬
der Gerichtsordnung betreffend. Durch