Full text : Archiv des Criminalrechts (Bd. 5 = St. 1/4 (1804))

90  Ueber  d.  zweckm.  Benützung  d.  Augenblicks
mir  zugleich,  wieviel  schlimmer  sein  Gefängniß
in  E.  gewesen  sey,  und  was  er  dort  gelitten  habe, -
  daß  er  nun  schon  so  lange  sitze  und  nichts
sehnlicher,  als  die  Beendigung  seiner  Sache
wünsche.  Ich  benutzte  diese  Gelegenheit,  dem
S  im  Allgemeinen  zu  sagen,  daß  es  vorzüglich -
  von  ihm  abhange,  das  meiste  zu  schnellerer
Beendigung  der  Sache,  durch  ein  offenes  reumüthiges -
  Bekenntniß,  beyzutragen,  daß  er  dieses -
  sich  selbst,  seinem  Richter  und  der  Menschheit
schuldig  sey  u.  s.  w.  —  Jch  bemerkte,  daß  S.
aufmerksam  wurde,  —  und  sprach  daher  feyerlicher, -
  —  doch  immerhin  nur  ganz  im  Allgemeinen, -
  fort;  ich  glaubte  endlich  sogar  einige
Rührung  bey  S.  zu  entdecken,  und  suchte  diese
durch  einige  dringende  Ermahnungen  fester  zu
—  S.  weinte,  er  =gründen. -
  Jch  brach  ab
klärte  mir,  er  wolle  alles  eingestehen,  und  bitte
mich,  nur  zu  veranstalten,  daß  er  bald  ins  Verhör -
  komme.  Jch  schickte  zwar  den  Gefangenwärter -
  auf  der  Stelle,  unter  einem  schicklichen
Vorwande,  der  S.  meine  Absicht  nicht  errathen
ließ,  an  den  die  Untersuchung  gegen  S.  führenden -
  Beamten  ab,  ließ  diesem  sagen,  in  welcher
Stimmung  S.  sey,  und  ihn  zugleich  auffordern, -
  das  Verhör  auf  der  Stelle  zu  eröffnen.
Weil  ich  aber  nicht  gewiß  wußte,  ob  mein
Verlangen  werde  befriedigt  werden,  -  so  antwortete -
  ich  dem  S.  blos:  sobald  ich  wisse,  daß
sein  Vorsatz  ernstlich  gemeint  sey,
würde
ogleich  ver  =ich -
  auch  zu  erwirken  suchen,  daß  er
hör
Vodage
Staatsbit
Max-Planck-Institut  für
zu  BerlinNo full text available for this image
            
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