Objekt : Formular-Buch des französischen Civil-Prozesses oder Anleitung zur Erlernung des französischen Gerichts-Styls (300)

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geschehen,  ihn  nur  mit  der  in  der  Konstitution  selbst  festgesetzten -
  Strafe  belegen  könnte.
Die  Konstitution  sagt  ausdrücklich:  die  Person  des  Königs -
  soll  heilig  und  unverletzlich  seyn.  Die  Ursache  dieses
Gesetzes  ist  darinnen  zu  suchen,  daß  Frankreich  eine  monarchische -
  Regierungsform  behalten  sollte  und  man  die  Unverletzlichkeit -
  des  Königs  als  ein  wesentliches  Erforderniß  derselben
ansah  (S.  102-105).
Wenn  man  dagegen  behaupten  will,  daß  Ludwig  zwar
als  König  unverletzlich  war,  nicht  aber  als  Individuum  in
Rücksicht  auf  Privathandlungen;  so  erwäge  man,  wie  das
Gesetz  in  ganz  allgemeinen  und  bestimmten  Ausdrücken  spricht.
Die  Gesetzgeber  hielten  dieses  deswegen  für  nothwendig,  weil
eben  in  einer  gemischten  oder  eingeschränkten  Monarchie  die
Person  des  Königs,  ohne  eine  solche  bestimmte  und  strenge
Vorschrift,  der  größten  Gefahr  ausgesetzt  wäre  (S.  106—
121).
Auch  ist  dieser  Grundsatz  keinesweges  der  Wohlfahrt  des
Staats  entgegen,  denn  die  üblen  Folgen,  die  er  etwa  nach
sich  ziehen  könnte,  werden  durch  die  Verantwortlichkeit  der
Minister,  Räthe  und  Agenten  des  Königs  verhindert  (S.
-116).  Ferner  wird  er  auch  durch  das  Beyspiel
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fremder  Staaten,  und  insbesondre  der  Englischen  gerechtfertiget -
  (S.  117-121).
Uebrigens  kann  die  Nation  bey  einem  wahren  Mißbrauche -
  der  Königlichen  Gewalt  den  Thron  als  erlediget  ansehn.
Dieses  einzige  Recht,  welches  ihr  in  einem  solchen  Falle  zusteht, -
  ist  auch  durch  folgende  Worte  der  Französischen  Konstitution -
  anerkannt  worden:  „Wenn  sich  der  König  weigert,
den  konstitutionellen  Eid  zu  leisten,  wenn  er  ihn  zurücknimmt,
wenn  er  sich  an  die  Spitze  einer  feindlichen  Armee  stellt,
wenn  er  sich  nicht  einer  solchen  in  seinem  Nahmen  gemachten
Unternehmung  widersetzt,  soll  er  angesehen  werden,  als  hätte -
  er  der  Krone  entsagt."  (S.  122--126).
Eini=Max-Planck-Institut -
  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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