Object : Archiv für wichtige Anordnungen in den k.k. Oesterreichischen Staaten über Kriminal, und Civiljustitz, für merkwürdige Rechtsfälle, mit denen Entscheidungen der Gerichtshöfe (H. 5 (1817))

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Nachträge
zu  diesen  zwey  Hauptpatenten.
a)  Circular=Verordnung  des  k.  k.  Steyer.  Kärntn.
Guberniums  vom  25.  Junius  1816.
Die  Oesterr.  National  Banknoten  zu  5,  10.  25,  und
50  fl.  werden  in  Umlauf  gesetzt.
Mit  Beziehung  auf  das  Allerhöchste  Patent  vom  1.
Junius  d.  J.  werden  auf  Allerhöchsten  Befehl  die  Muster
der  Oesterr.  National=Banknoten  zu  5,  10,  25  und  50
fl.  und  die  Beschreibung  ihrer  Form  bekannt  gemacht.
Die  Muster  der  drey  weiteren  Gattungen  der  Banknoten -
  zu  100,  500  und  1000  fl.  und  ihre  Beschreibungen -
  werden  nachträglich  bekannt  gemacht.
Beschreibung.
Die  Muster  der  vier  Gattungen  der  Banknoten  zu  5,10.
25  und  50  fl.  sind,  zur  Verhüthung  des  Mißbrauches  auf
blaues  Papier  abgedruckt.
Dieselben  sind  auf  feinem  weißen  Papier  von  künstlicher -
  Fabrikation  mit  durchsichtiger  Einfassung  schwarz  gedruckt: -
  in  jeder  Note  findet  man  im  Papiere  die  Worte:
Oesterr.  N.  Z.  Bank,  in  der  rechten  weißen  Randverzierung, -
  oder  der  Arabischen  Ziffer  des  Neunwerthes  durchsichtig -
  angebracht.
An  der  rechten  Seite  des  oberen  Randes  steht  der  Nennwerth -
  der  Banknoten  mit  Arabischen  Ziffern  im  schwarz  gedruckten -
  künstlichen  Schilde,  in  der  Mitte  der  Geldbetrag
mit  großen  altgotischen  Lettern.
Am  obern  linken  Rande  befindet  sich  ein  künstlich  verschlungenes -
  Rastrum  mit  dem  Buchstaden  N.  und  der  geschriebenen -
  Nummer.
Die  Mitte  der  Banknote  enthält:
a)  Die  Verbindlichkeit  der  National=Zettelbank  dem  Ueberbringer -
  gegen  dieselbe  den  Betrag  in  Silbermünze  nach
dem  Conventionsfuße  zu  bezahlen:
B2
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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