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die Härten der alten Gesetzgebung durch Dispensationen zu
mildern, um nur einigermaßen Beweglichkeit in das gewerbliche ¬
Leben zu bringen und einer Industrie, welche der dichten
Bevölkerung des Landes entsprechend, große Zahlen von Arbeitern ¬
zu beschäftigen bestimmt und nach allen Seiten hin der
Mitbewerbung ausgesetzt ist, die Existenz zu ermöglichen.
Dieses System, wenn es auch nach der einen Seite hin allenfalls ¬
ausgereicht hat, muß jedoch bei dem Mangel allgemeiner
leitender Normen mannigfache Uebelstände mit sich führen
und ist auch bei Weitem nicht in allen Fällen genügend, gerechten ¬
Anforderungen Genüge zu leisten, wenn man sich nicht
über jede gesetzliche Vorschrift hinwegsetzen will.
Dreierlei ist es, was wir in Beantwortung der uns
oben gestellten Fragen durch das Bisher Gesagte bewiesen zu
haben hoffen dürfen, nämlich erstens, daß die dringendsten
äußeren Anlässe vorgelegen haben, um sich endlich mit einer
Reform, und zwar nicht mit einer nachhelfenden und ausbessernden,
sondern mit einer durchgreifenden, radicalen Reform unsrer Gewerbeverfassung ¬
zu beschäftigen; zweitens, daß zu diesen äußeren
Anlässen auch die, im Wesen dieser bisherigen Verfassung selbst
liegenden, wichtigsten innern Gründe für jene durchgreifende
Reform hinzutreten, und drittens, daß eine etwaige Reform
auf der Grundlage des beizubehaltenden Zunftprincips mit dem
neben ihm bestehenden Concessions- und Dispensationssysteme
eine wahre und wirkliche Reform eben nicht gewesen sein
würde.
Nothwendig und segenbringend in grauer Vorzeit, aber
in der Zwischenzeit Fortschrittvergessen in wirthschaftlicher,
überbildet in gesellschaftlich corporativer Richtung, und darum
in der Jetztzeit unnütz, ja unheildrohend, auch von der Macht
— Jenes war und
der Verhältnisse bereits viel durchlöchert,
so und
Dieses ist unsre vaterländische Gewerbeverfassung,
nicht anders gestaltet sich der Totaleindruck, mit welchem wir
von den vorstehenden Betrachtungen scheiden, und von welchem
durchdrungen auch die Regierung endlich mit ernstem Willen
an das Reformwerk hinantrat.