thumbs : Auserlesene Rechtsfälle und Ausarbeitungen (2)

131
Danz  Grunds.  des  gemeinen  ordentl.  Proz.
§.  264.
Gönner  Handb.  B.  II.  S.  330.
Wurde  gegen  dasselbe  ein  Rechtsmittel  ergriffen,  so  ist
dadurch,  besonders  wenn  es  ein  suspensives  war,  der
Anfang  der  Beweisfrist  gehemmt.
Koch  a.  a.  O.  §.  11.
Danz  a.  a.  O.  §.  266.
Bey  ergriffenem  Rechtsmittel  fängt  nach  einem  abschlägigen ¬
  Dekrete  der  Beweistermin  da  an,  wo  dieses
Dekret  die  Rechtskraft  beschritten  hat,  und  wenn  das
Rechtsmittel  desert  wurde,  mit  dem  Tage,  wo  der
Beweis  defert  wurde,  wenn  der  Beweisführer  zugleich
Appellant  war,  da  die  Rechtskraft  eines  Urtheils  aus
der  Desertion  selbst,  keineswegs  aber  erst  aus  der  Desertionserklärung, -
  erwächst.
Danz  a.  a.  O.  §.  268.
Gönner  l.  c.  S.  336.
In  der  Anwendung  auf  den  vorliegenden  Fall  bewähren -
  diese  Grundsätze,  dass  der  Beweis,  welchen
die  von  Guttenbergischen  freyherrlichen  Stammvettern
führen  wollten,  für  desert  zu  erklären  sey.
Am  12.  May  erfolgte  von  dem  kaiserlichen  Reichskammergerichte -
  das  Decretum  processus  denegatorium,
und  dem  appellantischen  Anwalt  ward  es  sogleich  be¬
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer