Volltext : Schliemann, Adolph: ¬Die Haftung des Cedenten

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dieses  auf  factischen  Verhältnissen,  die  sich  heute  verändert  haben.
Da  von  demselben  nach  römischem  Recht  bei  allen  Objecten,
die  Gegenstand  des  Verkehrs  sind,  Gebrauch  gemacht  wurde,
so  muß  es  auch  bei  Forderungen  heutzutage  bei  den  veränderten
factischen  Verhältnissen  in  Anwendung  kommen.
Dessenungeachtet  halte  ich  es  für  sehr  bedenklich,  den  Satz
aufzustellen:  Heute  finden  die  Bestimmungen  des  ädilicischen
Edicts  auch  beim  Kauf-  und  Tauschcontract  über  Forderungen
Anwendung.  So  lange  im  Rechtsleben  jener  Schritt  nicht
geschehen  ist,  mag  die  Rechtstheorie  nur  auf  die  Nothwendigkeit ¬
  desselben  hinweisen.
Druck  von  Adlers  Erben.
            
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