Inhaltsverzeichniß.
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von verschiedener Art, consangninei und uterini, concurriren, -
ist hier nicht auf den Ursprung und Unterschied des Vermögens ¬
Rücksicht zu nehmen? (S. 710--713.)
§. 190. Zweyter Hauptfall, wenn Halbgeschwister
mit Halbgeschwister Kindern des ersten Grades concurriren.
(S. 714-715.)
§. 191. Dritter Hauptfall, wenn blos Halbgeschwisterkinder ¬
vorhanden sind. (S. 716-717.)
§. 192. Vierte Classe. Erbfolge der übrigen Seitenverwandten =
des Verstorbenen. I. Wer succedirt in
dieser Classe? (S. 717 -721.)
§. 193. II. Wie wird in dieser Classe succedirt? (S.
721-725.)
Zweytes Kapitel.
Von der Jntestaterbfolge, welche auf einem andern Grundeals =
dem Verwandtschaftsrechte, beruhet.
1. Erbfolge vermöge des Patronatrechts in das
Vermögen der Freygelassenen.
§. 194. Einleitung. (S. 726.)
§. 195. Gesetz der zwölf Tafeln. (S. 727-728.)
§. 196. Prätorisches Recht. (S. 728-751.)
3. 197. Lex Papia Poppaca. Was bedeuten die Aus=